- Bei einem 30 Jahre alten Patienten ist eine Haartransplantation misslungen.
- Nun muss die Schönheitsklinik ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zahlen.
- Außerdem muss das Institut für die Korrektur aufkommen.
Nach einer misslungenen Haartransplantation muss eine Schönheitsklinik einem 30 Jahre alten Patienten aus Meckenheim bei Bonn 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Bonn nach einer Mitteilung vom Mittwoch.
Zudem muss das Institut auch für eine Korrektur der Operation in Höhe von etwa 9.000 Euro aufkommen. Schließlich darf der Patient auch das Honorar über 5.000 Euro zurückfordern, da es eine zu pauschale und damit unzulängliche Honorarvereinbarung gewesen sei.
Der 30-Jährige hatte sich im Januar 2016 zu einer Haartransplantation entschieden, da er einen erheblichen erbbedingten Haarausfall hatte, vor allem sollten die Geheimratsecken aufgefüllt werden. Dafür war ihm am Hinterkopf ein 20 Zentimeter langes und anderthalb Zentimeter breites Stück Kopfhaut entfernt und oberhalb der Stirn implantiert worden.
Operation war Körperverletzung
Das Ergebnis jedoch war ein nach Ansicht des Patienten "unharmonisches Bild". Die implantierten Teile waren nur unregelmäßig und undicht angewachsen. Vor allem aber störte den Kläger die teilweise bis zu zwei Zentimeter dicke und sichtbare Narbe am Hinterkopf. Versprochen worden war ihm eine Narbe "so dick wie der Strich eines Bleistiftes".
Die Arzthaftungskammer verurteilte die Klinik letztlich nicht wegen möglicher Behandlungsfehler, sondern weil der Kläger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Vor einer Schönheits-OP, so heißt es im Urteil, müsse "besonders sorgfältig, umfassend und schonungslos" aufgeklärt werden.
Aus Sicht der Kammer sei damit auch die Einwilligung des Patienten unwirksam - und die Operation sogar rechtswidrig, mithin eine Körperverletzung gewesen. (ff/dpa)
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