Im Mordprozess gegen den Vater des sechsjährigen Leon, der 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrank, entschieden die Geschworenen auf einstimmigen Freispruch.

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Im Mordprozess gegen einen 39-Jährigen, dessen sechsjähriger Sohn im Sommer 2022 in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol tot aufgefunden worden war, ist der angeklagte Vater am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht freigesprochen worden. Die acht Geschworenen hielten den Deutschen einstimmig für nicht schuldig, seinen Sohn getötet und einen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben.

Unmittelbar vor den Beratungen war ein Geschworener wegen Befangenheit von der Verhandlung ausgeschlossen und ersetzt worden. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der Richtersenat unter Vorsitz von Andreas Fleckl gab indes keine weiteren Begründungen ab. Der 39-Jährige hörte unter Tränen den Freispruch, seine Frau stürzte zu ihm und umarmte ihren Mann, der nun "freien Fußes" das Gericht verlassen darf, wie der Richter erklärte.

Staatsanwaltschaft ging von Mord aus

In ihrem Schlussplädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor bekräftigt, dass der 39-Jährige ihrer Überzeugung nach im August 2022 sein geistig beeinträchtigtes Kind in die Hochwasser führende Ache gestoßen und damit getötet habe.

Die Verteidigung konterte, den Ermittlern seien Fehler unterlaufen. Im Prozess hatten die Anwälte des Angeklagten auch auf ein fehlendes Motiv hingewiesen, da der Vater sein Kind geliebt habe. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass, egal, wie die Geschworenen entschieden, es für ihn und seine Familie kein Happy End geben werde.

Mutter des Sechsjährigen hielt Vater nicht für einen Mörder

Die Mutter des Kindes hat als Zeugin in dem Verfahren ausgesagt. Dabei erklärte sie, dass sie ihren Mann nicht für fähig halte, einen Mord zu begehen. Er sei Leon ein liebevoller Vater gewesen, so die Mutter in ihrer sehr emotionalen Aussage.

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In dem Prozess spielten auch Gutachten eine wichtige Rolle. Ein Experte legte mit seiner Bewertung nahe, dass die Version des Angeklagten nicht stimmen könne. Die Kopfverletzungen des 39-Jährigen seien für eine längere Bewusstlosigkeit nicht schwer genug gewesen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft verwies unter Berufung auf IT-Experten darauf, dass der angebliche Unbekannte bei dem Raub nicht einmal versucht habe, das Handy des Angeklagten zu entsperren. Das Smartphone war in einem nahen Mülleimer gefunden worden. Es trug nach Angaben einer Gutachterin nur die Fingerabdrücke des 39-Jährigen. (dpa/APA/ank)

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