Ein Ehepaar im oberbayerischen Holzkirchen fühlt sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich eine Ende des Gebimmels erreichen. Das Gericht bringt jetzt einen nächtlichen Ortstermin ins Spiel.

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Im "Holzkirchner Kuhglocken-Streit" ringen die seit Jahren beklagte Bäuerin, das Nachbarsehepaar und Vertreter der Gemeinde erneut um eine Lösung. Am Mittwoch traf man sich in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

Das Oberlandesgericht München brachte eine neue Variante ins Spiel: Wenn sich die Parteien nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nagorsen. Da es um die Nachtruhe gehe, würde es darauf hinauslaufen, "dass wir mit oder ohne Sachverständigen dort ein Nacht verbringen". Das Ehepaar würde die Übernachtung auf jeden Fall möglich machen, sagte dessen Anwalt Peter Hartherz später. Schließlich wünschten sich die beiden endlich Ruhe.

Erst einmal suchte das Gericht nach Kompromissen. Ob es möglich sei, mit einer einzigen Kuhglocke auszukommen, warum es in einer umzäunten Weide überhaupt Glocken brauche - und was die Bäuerin Regina Killer von einer Entschädigung halte? Der Kläger habe klar gemacht, dass er sich großzügig zeigen würde, sagte Nagorsen. Das könne sich "für eine Bäuerin lohnen". Doch die lehnte ab: "Ich bin nicht bestechlich." Die Weide sei die beste, die sie habe; Bäume böten Schutz für ihre Tiere.

Einstellung der Weidehaltung

Auch Vertreter der Gemeinde äußerten sich skeptisch, mit einer Entschädigung eine Einstellung der Weidehaltung zu erreichen. Die Gemeinde - ebenfalls beklagt, weil sie das Grundstück an die Bäuerin verpachtete - stütze die Landwirtschaft.

Das Ehepaar fühlt sich auch von Fliegen gestört, die um die Kühe und von dort auf ihr idyllisches Anwesen schwirren, und vom Ausbringen von Gülle. Nachdem erst der Mann und dann seine Frau in getrennten Prozessen vor dem Landgericht München II gescheitert waren, zog nun der Mann vor das OLG.

Beide waren in erster Instanz vor allem wegen eines vom Ehemann 2015 mit der Bäuerin geschlossenen Vergleichs gescheitert. Demnach dürfen nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Meter Abstand Kühe mit Glocke grasen. Dem Ehepaar war es aber weiterhin zu laut.

Klage gegen Gülle

Das OLG muss nun prüfen, ob der Vergleich den Kläger weiter bindet oder ob er ergänzt werden kann. Für ihre Klage gegen Insekten und Gülle machte Richter Nagorsen dem Ehepaar keine Hoffnung. Das Ausbringen von Gülle sei ortsüblich, die zeitweise Geruchsbelästigung "muss man halt einfach hinnehmen". Und bei den Insekten sei kaum nachprüfbar, ob sie von den Kühen kämen.

Die beste Lösung wäre für seinen Mandanten, wenn auf der Wiese keine Kühe mehr grasen würden, sagte Hartherz. Dafür würde er hinnehmen, dass öfter Gülle ausgebracht werde.

(dpa/af)

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