Weil sie in einem Video den verbotenen Wolfsgruß gezeigt hatten, haben Wiener Busfahrer ihren Job verloren. Nun ist klar: Die Entscheidung der Wiener Linien war rechtens.

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2020 hat ein Video für Schlagzeilen gesorgt, in dem Busfahrer der Wiener Linien in Uniform in einer Busgarage den in Österreich verbotenen Gruß der rechtsextremen türkischen Grauen Wölfe gezeigt haben. Die Wiener Linien reagierten mit Entlassungen und Kündigungen, einige Fahrer wehrten sich. Neun von zehn Verfahren haben die Wiener Linien laut "Presse" gewonnen, eines wurde außergerichtlich gelöst. Im letzten offenen Verfahren hat der OGH nun die Entlassung bestätigt.

OGH entscheidet in speziellem Fall

Am Obersten Gerichtshof (OGH) ging es laut Bericht um jenen Mann, der den Gruß als Erster in die Kamera gezeigt hatte. Die Wiener Linien haben den Mann als Reaktion auf das auf Facebook gestellte Video entlassen - und zwar zu Recht, wie nach den ersten beiden Instanzen nunmehr auch der OGH bestätigt habe.

Dem Mann sei nämlich laut den gerichtlichen Feststellungen bewusst gewesen, dass es sich um das im Symbole-Gesetz verbotene Handzeichen der als gewaltbereit und ultranationalistisch eingestuften Grauen Wölfe handelt, und laut OGH legte er "es gerade darauf an", dass er beim Zeigen des Wolfsgrußes abgebildet werde. Bei den Wiener Linien sind infolge des Vorfalls die Schulungs- und Informationsmaßnahmen zum Thema "Toleranz und friedliches Miteinander" verstärkt worden, hieß es in dem Bericht. (APA/bearbeitet von phs)

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