• In Österreich ist am Mittwoch das Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei in Kraft getreten.
  • Bald soll ermöglicht werden, dass in besonders schweren Fällen das Auto beschlagnahmt wird, kündigte das Verkehrsministerium an.
  • Bis 29. August wurden im laufenden Jahr auf Österreichs Straßen 219 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet.

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Am heutigen Mittwoch ist das Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei in Kraft getreten. Nunmehr müssen Raser mit deutlich höheren Strafen rechnen. Die Höchststrafe beträgt nun 5.000 Euro, die Mindestentzugsdauer des Führerscheins wurde auf vier Wochen erhöht und ein neues Delikt für die "Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen" eingeführt. Bis Ende des Jahres soll ermöglicht werden, dass in besonders schweren Fällen das Auto beschlagnahmt wird, kündigte das Verkehrsministerium an.

Bis 29. August wurden auf Österreichs Straßen 219 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet, überhöhte Geschwindigkeit zählte zu den Hauptursachen. Im Vergleichszeitraum 2020 waren es 224 und 2019 waren es 287.

"Extreme Raserei gefährdet Menschenleben. Mit 115 im Ortsgebiet oder 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Diese unbelehrbaren Wiederholungstäter werden wir ab heute deutlich härter bestrafen - und das ist gut so", meinte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Auch die Mindestbeträge werden erhöht

Zu den Maßnahmen wird derzeit im Ministerium ein konkreter Entwurf mit dem Verfassungsdienst abgestimmt, um ein grundrechtlich gut ausgearbeitetes Gesetz sicherzustellen, damit Raser mit extremem Tempo künftig auch ihr Fahrzeug verlieren. "Es geht hier um einen ganz kleinen Prozentsatz an rücksichtslosen Rasern - die immer und immer wieder das Leben unserer Mitmenschen in Gefahr bringen. Und wer sich von Strafen nicht abschrecken lässt, dem werden wir künftig in letzter Konsequenz auch das Auto beschlagnahmen. Ich bin überzeugt, das wird am Ende wirken", zeigte sich Gewessler zuversichtlich.

Mit den neuen Regeln werden auch die Mindestbeträge erhöht. Wer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 30 Kilometer pro Stunde überschreitet, zahlt nun mindestens 150 Euro statt bisher 70. Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate. Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister nun erst nach vier Jahren ab.  © APA

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