Ein Mann soll einen anderen Mann am Frankfurter Hauptbahnhof gezielt erschossen haben. Nun äußert sich ein Vertreter der kurdischen Gemeinde zu den möglichen Hintergründen.
Eine Woche nach dem tödlichen Angriff auf einen Mann im Frankfurter Hauptbahnhof verdichten sich die Hinweise auf das Motiv der Tat. Wie der stellvertretende Vorsitzende der kurdischen Gemeinde Deutschland, Mehmet Tanriverdi, der Deutschen Presse-Agentur sagte, sind Täter und Opfer Kurden und stammen aus der Türkei nahe der syrischen Grenze. Die Informationen zur Tat habe Tanriverdi aus Gemeindekreisen erfahren.
Ein 54-jähriger türkischer Staatsbürger, der im Ortenaukreis in Baden-Württemberg ansässig ist, soll am Dienstagabend vergangener Woche einen 27 Jahre alten Mann gezielt durch Kopfschüsse an einem Gleis getötet haben. Auch für die kurdische Gemeinde in Deutschland sei diese Tat ein "Extremfall" und "sehr schockierend und schrecklich", sagte Tanriverdi.
Kurdische Gemeinde als Vermittler
Nach Angaben der kurdischen Gemeinde war das Opfer vorher selbst zum Täter geworden und hatte 2016 auf einer Erdbeerplantage in der türkischen Millionenstadt Antalya einen jungen Mann getötet. Der 27-Jährige sei später nach Deutschland geflüchtet, auch aus Angst für seine Tat getötet zu werden, habe es aus Gemeindekreisen geheißen.
"Der junge Mann war aber so naiv, dass er in den sozialen Medien aktiv war und seine Feinde ihn dort dann finden konnten." Der Onkel des Opfers aus 2016 sei nun der Täter von Frankfurt, sagte Tanriverdi.
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Drastisch ausgedrückt, stehe es nun "1 zu 1 in diesem Familienkonflikt", schlussfolgerte der stellvertretende Vorsitzende der kurdischen Gemeinde Deutschland. Da der türkische Staat vor Ort nicht in der Lage sei, müsse jetzt der Bürgermeister der Gemeinde in der Türkei vermitteln und Frieden zwischen den Familien schließen. Dabei will auch die kurdische Gemeinde in Deutschland helfen, sagte Tanriverdi.
Blutrache in kurdischer Gesellschaft eigentlich ein Auslaufmodell
Die Blutrache sei eigentlich ein Auslaufmodell, so Tanriverdi. In ländlichen Gebieten Kurdistans - also in Gebieten mit kurdischer Bevölkerung insbesondere in den Ländern Türkei, Syrien, Irak und Iran - werde sie allerdings insbesondere bei Land- oder Beziehungsstreitigkeiten weiterhin angewendet. (dpa/bearbeitet von ank)
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