Nach der Ausstrahlung eines Übergriffs in der Realitysendung "Tutto Gas! - Ausnahmezustand in Lignano" klagt die betroffene Frau gegen den Fernsehsender.

Mehr Panorama-News

ATV ist mit einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz konfrontiert. Eine junge Frau beklagt, Anfang Juni 2022 auf Urlaub in Lignano von einem betrunkenen Mann an der Brust begrapscht worden zu sein.

ATV filmte den Vorfall und zeigte ihn unverpixelt in der Realitysendung "Tutto Gas! - Ausnahmezustand in Lignano", wie der "Falter" berichtet. ATV hielt auf APA-Anfrage fest, dass die Frau "mit einer produktionsbedingten Ausnahme" immer unkenntlich gemacht worden sei.

Betroffene hatte Veröffentlichung nicht zugestimmt

In der Klage, die der APA vorliegt, heißt es, dass die Klägerin in der Öffentlichkeit und vor laufender Kamera "massiv sexuell belästigt" worden sei. Sie sei schockiert gewesen und habe nicht gewusst, wie sie reagieren sollte, zumal eine Kamera und helle Scheinwerfer auf sie gerichtet gewesen seien. "Das Kamerateam der Beklagten griff nicht ein", heißt es.

Zudem habe die Klägerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst, dass es sich um eine Aufnahme für die Sendung "Ausnahmezustand in Lignano - Tutto Gas!" handelte, die anschließend Mitte Juni 2022 ausgestrahlt wurde, wobei die Szene des Übergriffs als "lustig" dargestellt worden sei. Einer Veröffentlichung habe die Frau niemals zugestimmt.

Sie sah den Vorfall Wochen danach im Fernsehen. Freunde, ihre Chefin und auch Fremde hätten sie daraufhin angesprochen. Strafrechtlich sei das mutmaßliche Delikt bereits verjährt, den mutmaßlichen Täter habe er dennoch bereits ausgeforscht, so der Anwalt der Frau, Michael Rami, gegenüber der APA. Zivilrechtlich könne noch gegen den Fernsehsender vorgegangen werden, beträgt die Frist hier doch drei Jahre.

Der Streitwert beträgt 35.000 Euro. Davon entfallen 25.000 Euro auf das Unterlassungsbegehren und 10.000 Euro auf den geforderten Schadenersatz. ATV bestätigte gegenüber der APA die Klage und hielt fest, dass die Klägerin in sämtlichen verfügbaren Versionen immer unkenntlich gemacht worden sei - mit "einer produktionsbedingten Ausnahme". Zudem habe die Frau die Veröffentlichungen seit fast drei Jahren nicht bei ATV beanstandet.

Weitere ATV-Sendung in der Kritik

ATV steht auch in einer anderen Causa seit über einer Woche in der Kritik. Auslöser waren Social-Media-Postings von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk, mit denen er Auszüge aus der 11. Staffel des Reality-TV-Formats "Das Geschäft mit der Liebe" als "frauenverachtenden Müll" und "Verharmlosung von Rape-Culture" kritisierte. Auch Frauensprecherinnen mehrerer Parteien und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) äußerten ihren Unmut über die Sendung.

Lesen Sie auch

Daraufhin kündigte der Privatsender an, die Ausstrahlung weiterer Folgen auszusetzen. Auch wurden alle Episoden der 11. Staffel offline genommen. Interne Leitlinien und Kontrollmechanismen sollen nun überarbeitet und nachgeschärft werden. "Wir werden künftig klarere Grenzen setzen, welche Inhalte vertretbar sind. Unterhaltung darf keinesfalls menschenverachtendes und frauenfeindliches Verhalten fördern", sagte ATV-Chef Thomas Gruber. (APA/bearbeitet von ng)