Weil sie Kinder zum Essen und Schlafengehen gezwungen haben soll, steht eine Kita-Mitarbeiterin seit Donnerstag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Sozialassistentin unter anderem Nötigung in sechs Fällen vor, wie das Amtsgericht Duderstadt am Donnerstag mitteilte. In einem weiteren Fall soll sie ein Kind für einige Minuten in einem Garderobenraum eingesperrt haben.
Die Taten ereigneten sich den Angaben nach von September 2021 bis Juli 2022 im südniedersächsischen Kreis Göttingen. Die Angeklagte soll die Kinder mit Gewalt zum Essen und Schlafengehen genötigt haben. "Insbesondere durch körperlichen Druck, nicht durch Schläge", betonte der Direktor des Gerichts, Gerhard von Hugo. Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits im Dezember beginnen. Weil Nebenklagevertreter aber verhindert waren, wurde der Auftakt verschoben. Zum Prozessauftakt wurden den Angaben nach die Anklage verlesen und es sollten zwei Kita-Mitarbeiterinnen als Zeuginnen vernommen werden.
Ende 2022 hatte das Verwaltungsgericht Göttingen in dem Fall bereits zwei Kita-Mitarbeiterinnen ein vorläufiges Arbeitsverbot erteilt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli 2022 hatte zunächst der Träger der Einrichtung, das Bistum Hildesheim, die beiden freigestellt - nach einigen Monaten aber wieder unter Auflagen arbeiten lassen. Gegen eine der beiden Frauen wurden die Ermittlungen eingestellt. © dpa
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