Trauer in der Landesfrauen- und Kinderklinik in Linz: Nach dem Tod eines Babys in dieser Woche ist in der Nacht ein weiterer Säugling verstorben. In die Klinik war kürzlich ein multiresistenter Keim eingeschleppt worden.
Seit Dienstag befanden sich vier Babys in der Linzer Landes-Frauen- und Kinderklinik (LFKK) in Quarantäne, eines davon ist nun verstorben. Es handelt sich um das bosnische Kind, das den hoch resistenten Acinetobacter-Keim vermutlich in die Klinik eingeschleppt hat.
Der Keim ist für gesunde Menschen an sich keine Gefahr, doch habe sich das Kind aufgrund einer Herzerkrankung in einem lebensbedrohlichem Zustand befunden, teilte der Krankenhausbetreiber gespag mit.
Das Kind war gleich nach seiner Ankunft im November operiert worden, sein Herz erholte sich jedoch nicht mehr. Das Baby sei in der Nacht auf Freitag gestorben, sagte Jutta Oberweger, Pressesprecherin der gespag.
Hoffnung für Baby mit Lungenentzündung
Eines der Babys, das in Quarantäne ist, galt bislang nur als Verdachtsfall. Dieser Verdacht habe sich bedauerlicherweise bestätigt.
Neue Fälle seien nicht hinzukommen, und der Zustand aller anderen betroffenen Kinder habe sich nicht verschlechtert, hieß es vonseiten der gespag.
Eines der Kinder, das an einer Lungenentzündung leidet, wird im Moment mit Antibiotika behandelt. "Der Gesundheitszustand hat sich schon leicht verbessert", heißt es aus dem Spital.
Intensive Reinigungen im Spital
Auch die Mitarbeiter des Krankenhauses werden derzeit getestet. Bisher ist keiner von ihnen Träger des Keims.
Das Spital führt zudem intensiven Reinigungsarbeiten auf der Chirurgischen Intensivstation durch, die noch diese Woche andauern. Erst danach kann das OP-Programm wieder voll aufgenommen werden.
Service-Hotline für Eltern
Für besorgte Eltern, die sich nicht sicher sind, ob sie oder ihr Kind potenziell mit dem Krankenhauskeim in Berührung gekommen sein könnten, hat die LFKK eine Service-Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 050 55463- 22712 bekommen sie entsprechende Auskünfte.
Laut Jutta Oberweger können nur Kinder und Eltern betroffen sein, die sich im Zeitraum von 19. November bis 10. Dezember 2015 in der chirurgischen Intensivstation aufgehalten haben. Alle anderen Spitalsbereiche seien nicht betroffen. (af/ank)
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