Im Dezember 2021 steckte eine Kärntnerin mit laut Gutachter an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihren Nachbarn mit Corona an. Dieser starb daraufhin. Nun wurde die Frau verurteilt - nicht zum ersten Mal wegen eines Delikts im Zusammenhang mit Corona.
Weil sie ihren Nachbarn im Dezember 2021 mit dem Coronavirus angesteckt haben soll und dieser daraufhin an Covid-19 gestorben war, ist am Donnerstag eine 54-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Frau fasste wegen grob fahrlässiger Tötung vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) aus. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Die Frau musste sich bereits zum zweiten Mal in Zusammenhang mit ihrer Corona-Erkrankung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war sie bereits vergangenen Sommer rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer krebskranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, war die Frau damals aber freigesprochen worden. Dieser Teil des Urteils wurde dann gekippt: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, stellte die zweite Instanz fest.
Gutachter: Ansteckung durch die Angeklagte "annähernd zu 100 Prozent wahrscheinlich"
Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten belegte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen.
Die Probe habe sogar den Gutachter überrascht, sagte dieser am Donnerstag aus: "Eine Deckung von 100 Prozent ist sehr selten, weil Coronaviren sich sehr rasch verändern." Eine Ansteckung durch die Angeklagte sei "annähernd zu 100 Prozent" wahrscheinlich.
Einzelrichterin Sabine Götz hatte im aktuellen Prozess die Aufgabe, mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn zu beleuchten. Hier stand Aussage gegen Aussage: Sohn und Schwiegertochter des Verstorbenen sowie seine Ehefrau gaben an, dass es am 21. Dezember 2021 (also als die Angeklagte schon gewusst haben muss, coviderkrankt zu sein) zu einem Kontakt im Stiegenhaus gekommen sei. Die Angeklagte sei in ihrer Tür im Flur des Mehrparteienhauses gestanden, der später Verstorbene ihr gegenüber.
Angeklagte behauptete, sie habe Bronchitis
"Sie hat wirklich krank ausgesehen. Ich habe sie noch gefragt, ob sie Corona hat, das hat sie verneint und gesagt, sie hat nur eine Grippe", gab der Sohn an. Er habe sich große Sorgen gemacht, weil er gewusst habe, wie gefährlich eine Covid-Infektion für Krebspatienten sein könne.
Das bestritt die Angeklagte vehement: "An diesem Tag habe ich weder vom Bett aufstehen noch reden können, weil ich so krank war. Das kann also gar nicht so stattgefunden haben", sagte sie.
Die Frau hatte im Prozessverlauf auch gesagt, dass eine Corona-Infektion für sie nie zur Debatte gestanden sei: "Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe."
Arzt berichtete der Polizei von bedenklicher Aussage
Ihr behandelnder Arzt hatte vor der Polizei außerdem eine weitere bedenkliche Aussage der Angeklagten zu Protokoll gegeben: Sie lasse sich "sicher nicht einsperren", habe sie zu ihm gesagt, als ein Corona-Schnelltest positiv ausgefallen war.
"Ich habe mir das Urteil wirklich nicht leicht gemacht", sagte Richterin Götz in ihrer Urteilsbegründung. Und weiter: "Das tut mir für Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist. Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist."
Damit habe sie die für einen Schuldspruch erforderliche Sicherheit, so die Richterin. (APA/bearbeitet von ank) © APA
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