Es ist wohl einer der kontroversesten Fälle in der Geschichte Südkoreas. Vor 60 Jahren biss eine Frau einem Mann, der sie versuchte zu vergewaltigen, die Zunge ab und musste dafür ins Gefängnis. Mehrere Jahrzehnte später wehrt sie sich gegen das Urteil.

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Sie biss dem Mann bei einem Vergewaltigungsversuch einen Teil der Zunge ab: In Südkorea soll ein rund 60 Jahre alter Fall wieder aufgerollt werden, in dem eine Frau verurteilt wurde. Ein Gericht in der Südküstenstadt Busan gab dem Berufungsantrag der heute 78-Jährigen statt, wie es in einer Mitteilung unter der Woche hieß.

Der Fall gilt als einer der kontroversesten in der Geschichte des Landes, weil das Urteil von damals ein Opfer sexueller Gewalt nicht geschützt hatte. 1964 hatte ein 21 Jahre alter Mann die damals 18-Jährige in der Nähe ihres Hauses überfallen und versucht, zu vergewaltigen, wie die amtliche Nachrichtenagentur Yonhap berichtete. Als sich die Frau wehrte, biss sie dem Mann demnach 1,5 Zentimeter von dessen Zunge ab.

Frau musste ins Gefängnis

Im Prozess plädierte die Frau Gerichtsangaben zufolge auf Notwehr. Das Gericht verurteilte sie 1965 laut Yonhap jedoch wegen schwerer Körperverletzung zu mehreren Monaten Haft und zwei Jahren Bewährung. Den Mann befand das Gericht lediglich wegen unerlaubten Betretens eines Grundstücks und Erpressung schuldig und schickte ihn ebenfalls mehrere Monate hinter Gitter mit zwei Jahren Bewährung.

Jahrzehnte später begann die Frau laut Medienberichten, zu studieren und schrieb sich 2013 mit über 60 Jahren an einer Universität ein. Während des Studiums habe sie das Ausmaß der Ungerechtigkeit verstanden, die ihr widerfahren sei, und sich entschieden, für die Wiederaufnahme ihres Falls zu kämpfen, hieß es im "Korea Herald".

Berufung scheitert zunächst

Mit dem Vorwurf, die Strafverfolgung habe sie damals widerrechtlich festgehalten und gezwungen, ein Geständnis abzulegen, legte die Frau 2020 zunächst erfolglos vor einem Gericht in nächster Instanz Widerspruch ein.

Im vergangenen Dezember überstimmte Südkoreas höchstes Gericht nach Jahren juristischen Hin und Hers die Entscheidung jener Instanz und gab den Fall zurück, wie Yonhap berichtete. Nach Ansicht der Richter war es demnach "sehr wahrscheinlich", dass die Festnahme damals ohne einen Beschluss erfolgt war. (dpa/bearbeitet von jum)

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  • Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
  • Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
  • Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.
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