• Rund sechs Monate nach einem Überfall auf einen Geldtransporter am Berliner Kurfürstendamm hat das Landgericht in der Hauptstadt sein Urteil gesprochen.
  • Der 31-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubs und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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Nach einem Überfall auf einen Geldtransporter auf dem Berliner Ku'damm mit rund 650.000 Euro Beute ist einer der Täter zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht in der Hauptstadt sprach den 31-Jährigen aus einem bekannten arabischstämmigen Clan am Mittwoch des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem wurde wegen einer Drogensucht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der 31-Jährige soll die Tat am 19. Februar 2021 mit vier bislang nicht ermittelten Komplizen begangen haben. Maskiert und als Müllmänner getarnt überfielen sie den Ermittlungen zufolge vor einer Bank den Geldtransporter einer Sicherheitsfirma und bedrohten die Wachleute mit Schreckschusspistolen.

Zwei der Mitarbeiter besprühte der Angeklagte zudem mit Reizgas, während die weiteren Täter die Beute in einem mitgeführten Transportsack verstauten und anschließend alle in einem Auto flüchteten. Dieses wurde später auf einem Parkplatz abgestellt und in Brand gesetzt. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem "professionell geplanten und durchgeführten Lehrstück der Schwerstkriminalität".

Der Angeklagte war erst zwei Wochen vor der Tat auf freien Fuß gekommen

Der vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden. Er habe sich nur zwei Wochen nach einer Haftentlassung an der Tat beteiligt, weil er hohe Schulden durch seine Drogensucht angehäuft habe, so lauteten die Angaben des 31-Jährigen. Was geschehen ist, tue ihm leid. Nach eigener Aussage erhielt er aus der Beute 70.000 Euro. Mittäter nannte er nicht.

"Ich bedanke mich für die Chance, mich zu bessern", sagte er nach Verlesung der Urteilsbegründung. Auf einen Strafrahmen zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung als Teil einer Verständigung bereits am ersten Prozesstag geeinigt. Zur Bedingung für die Verständigung hatte das Gericht ein glaubwürdiges, werthaltiges Geständnis des Angeklagten gemacht. (dpa/AFP/lh)

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