Einen Manager, einen Unternehmer sowie seine Ex-Frau und seinen Sohn - gleich vier Personen wollte ein Immobilienmanager entführen lassen. In Wien musste er sich am Dienstag vor Gericht verantworten.
Gegen einen 45-jährigen staatenlosen Geschäftsmann ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht sein Prozess wegen Bestimmung zur Erpressung abgehalten worden. Dem Mann wurde vorgehalten, drei Personen dazu aufgefordert zu haben, unter anderem einen Spitzenmanager einer Immobilienfirma zu entführen und zu foltern. Aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Der Angeklagte, der es nach einem vollendeten Jusstudium in der Baubranche zu einigem Wohlstand gebracht hatte, kam Mitte des vergangenen Jahres wohl in enorme finanzielle Probleme, durch die er laufende Rechnungen nicht länger zahlen konnte. Auch bei zwei Cousins aus Rumänien, die gemeinsam eine Firma betrieben, hatte der gebürtige Iraner 20.000 Euro Schulden.
Bei einem Treffen Anfang Juli 2024 soll der Mann aus heiterem Himmel den Cousins vorgeschlagen haben, den Manager zu entführen, da dieser ihm angeblich 750.000 Euro schuldete. Unter der Androhung einer Schusswaffe sollte der Manager dann 1,5 Millionen Euro überweisen. "Wenn wir es nicht machen, sollten wir zwei andere Rumänen finden, die das machen sollen", sagte einer der Cousins bei seiner Einvernahme. Nach dem Vorfall erstatteten die beiden Männer Anzeige bei der Polizei.
Gleich vier Entführungen
Einen weiteren Bekannten, der trotz ausstehender Zahlungen freundschaftlich mit dem Angeklagten verbunden war, wollte er überhaupt dazu bringen, gleich vier Personen zu entführen: den Manager, einen Unternehmer sowie seine Ex-Frau und seinen Sohn. Diese sollten dann in zwei Baucontainern auf dem Grundstück des Mannes in Alland in Niederösterreich eingesperrt werden. Während es für die Ex-Frau und den Sohn keine weiteren Pläne gab, sollten die beiden Männer solange gefoltert werden, bis sie große Geldbeträge überwiesen. Auch hier wurde der Staatenlose angezeigt.
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Angeklagter plädierte auf "nicht schuldig"
Bei seinem Schöffenprozess (Vorsitz: Richter Stefan Renner) bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig und sprach von einem Komplott, das er allerdings nicht schlüssig erklären konnte. Auch für die doch recht plumpe Straftat, jemanden zu entführen, um dann von dessen Konto hohe Geldsummen auf das eigene Konto überweisen zu lassen, gab es keine schlüssige Auskunft. "Er meinte, er hat einen Behindertenausweis, er kommt deshalb nicht ins Gefängnis", erklärte zumindest einer der rumänischen Cousins.
In dem psychiatrisch-neurologischen Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann liegt beim Angeklagten ein Zustand nach depressiver Anpassungsstörung sowie eine beginnende Entwicklung einer wahnhaften Störung vor. Eine Zurechnungsunfähigkeit lag aber nicht vor. Aufgrund der Gefährlichkeit des Mannes empfahl das Gutachten aber auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ein Urteil wurde für den späteren Nachmittag erwartet. (APA/bearbeitet von phs)