Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss in Haft. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt. Damit geht Grasser ins Gefängnis.

Gleichzeitig wurde das Strafausmaß auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe.

Causen Buwog und Terminal Tower nun rechtskräftig erledigt

Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch" kritisiert.

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Der 14. Senat des OGH entschied über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten, unter anderem in der Buwog-Causa.

Neben Grasser wurden 2020 im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig zu sieben bzw. sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Weiters wurde Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil umfasste weitere vier Schuld- und sechs Freisprüche. Alle wandten sich an den OGH.

Immobiliendeal beschäftigt Republik seit 21 Jahren

Die heutige Entscheidung des OGH-Richtersenats ist der (vorläufige) Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten.

Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Meischberger und Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten.

Ein weiterer Themenkomplex im Verfahren waren Provisionszahlungen in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen.

Grasser und Meischberger kündigen Beschwerde an

Grasser und Meischberger sprachen nach der Urteilsverkündigung von einem "Fehlurteil" und kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. "Ich habe ganz eindeutig den Eindruck, dass die Richter mich offensichtlich um jeden Preis verurteilen wollten. Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist", erklärte Grasser beim Verlassen des OGH-Verhandlungssaals am Dienstag.

Es sei eine "massive Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens", sagte der Ex-Finanzminister. "Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene mein Recht bekommen werde." (APA/bearbeitet von ank und ng)

Teaserbild: © IMAGO/photonews.at/Georges Schneider