Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) ist nun rechtskräftig vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Ein anderes Verfahren gegen den Politiker läuft aber noch.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde zurück, mit der diese den Freispruch des Wiener Straflandesgerichts vom Juli 2022 bekämpfen wollte. Freigesprochen wurde damit auch Grassers mitangeklagter ehemaliger Steuerberater, wie die "Presse" und der "Standard" berichteten.
Grasser war vorgeworfen worden, knapp 4,4 Mio. Euro an Honoraren, die er für Vertriebsleistungen für die Meinl Bank Antigua erhalten hatte, nicht in seiner Steuererklärung angegeben zu haben. Der Vorwurf ist mit dem Freispruch vom Tisch.
Weiteres Verfahren läuft noch
Noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist das Verfahren zur Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften rund um die Buwog. Grasser wurde im Dezember 2020 in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Oberste Gerichtshof hat noch nicht entschieden. Grasser bestreitet alle Vorwürfe - für ihn und die anderen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (APA/phs)
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