Im Dezember vergangenen Jahres verletzte ein 23-Jähriger den Fußballer Guido Burgstaller schwer. Der Angreifer legte vor Gericht ein Geständnis ab. Das Urteil ist bereits gefällt.
Der 23-Jährige, der am 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt hatte, hat am Donnerstag am Landesgericht ein Geständnis abgelegt. "Ich bekenne mich schuldig, und es tut mir aufrichtig leid", sagte er.
Laut der "Kronen Zeitung" wurde der Angreifer zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Verteidiger Klaus Ainedter hatte zuvor um eine diversionelle Erledigung ersucht. Das Gericht möge sich dem nicht verschließen, appellierte der Jurist.
Die Staatsanwältin sprach eingangs der Verhandlung von einem "unglücklichen Sturzgeschehen". Dem Angeklagten sei es "nicht darum gegangen, dass Burgstaller zu Boden stürzt und sich einen Schädelbruch zuzieht". Die Verletzung sei "nur durch den Sturz, nicht durch den Schlag selbst" zustande gekommen, betonte die Staatsanwältin. Beim inkriminierten Faustschlag handle es sich um eine "maßlose Überreaktion im Zuge einer relativ unbedeutenden, nicht aggressionsgeladenen Auseinandersetzung".
Für Verteidiger "Kurzschlussreaktion"
Verteidiger Klaus Ainedter sprach im Anschluss von einer "Kurzschlussreaktion" bzw. einem "Schicksalsschlag, der zwei Menschenleben nachhaltig verändert hat". Ainedter bat um eine diversionelle Erledigung. Das Gericht möge sich "durch den öffentlichen Druck nicht dazu hinreißen lassen", auf einer Verurteilung zu beharren. Sein Mandant sei unbescholten, nehme Bewährungshilfe in Anspruch, absolviere ein Antiaggressionstraining und sei zu einer Wiedergutmachung im Ausmaß der gerichtsmedizinischen Feststellungen bereit.
"Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären", meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Er habe Burgstaller, der sich nicht aggressiv verhalten habe, zunächst geschubst und dann mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen. Der 23-Jährige ist Rechtshänder. "Ich war geschockt, als er auf den Boden gefallen ist. Ich war mit der Situation überfordert und bin weggelaufen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er betonte, er habe grundsätzlich kein Aggressionsproblem: "So was ist mir noch nie passiert und wird nie mehr passieren."
Burgstaller will 80.000, Rapid 60.000 Euro an Gutmachung
Burgstaller hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und verlangt den Zuspruch von 80.000 Euro an Wiedergutmachung, wobei neben dem unmittelbar erlittenen finanziellen Schaden auch Schmerzensgeld und Verdienstentgang geltend gemacht wird. Der SK Rapid hat 60.000 Euro angemeldet.
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge hatte Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels erlitten. Damit verbunden waren Hirnrindenprellungsherde im Bereich beider Stirnlappen und im Bereich des linken Kleinhirns, die mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten verbunden waren. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit, die zuletzt Anfang Februar bei einem Hörtest noch objektivierbar war.
Burgstaller schilderte als Zeuge Folgen der Tat
"An den Vorfall selber kann ich mich fast nicht erinnern", erklärte Guido Burgstaller als Zeuge. Er sei "im Krankenhaus aufgewacht", habe danach von Rapid noch acht Wochen sein Gehalt bezogen und im Anschluss keine Zahlungen mehr erhalten. Er habe zwischenzeitlich mit der Reha und leichtem Training begonnen, bei "Zweikämpfen und Körperkontakt" sei aber noch "ein Risiko" gegeben.
"Körperlich-motorisch geht's mir sehr gut. Ich hab' andere Probleme", erwiderte Burgstaller auf die Frage des Richters nach seinem aktuellen Befinden. Auf Nachfrage, was Letzteres bedeute, antwortete der Stürmer: "Ich riech' nix, ich schmeck' nix." Es könne bis zu einem Jahr dauern, "bis das wieder kommt. Es kann kommen oder nicht kommen." Er habe auch Probleme mit dem Auge, die Netzhaut habe sich gelöst. (APA/bearbeitet von tas)
Der Angeklagte wollte sich nach der Befragung des Rapid-Stürmers bei diesem entschuldigen. Das lehnte Burgstaller eben so ab wie einen versöhnlichen Handschlag, um den Verteidiger Ainedter namens seines Mandanten ersuchte. (APA/bearbeitet von tas)