Italien muss den Migranten auf dem blockierten Rettungsschiff "Sea-Watch 3" so schnell wie möglich medizinische Unterstützung, Essen und Getränke zukommen lassen. Das ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstagabend an.

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Die Helfer auf dem Schiff der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch hatten vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen aufgenommen. Das Schiff harrt derzeit vor der sizilianischen Küste aus, weil es in Italien nicht anlegen darf.

Wie das Straßburger Gericht mitteilte, hatten unter anderem der Kapitän und Migranten an Bord Anträge auf eine sogenannte einstweilige Maßnahme gestellt. Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen.

Die Antragsteller beschwerten sich, dass sie ohne rechtliche Grundlage an Bord festgehalten würden und dass die Migranten an gesundheitlichen Problemen litten. Eigentlich hatten sie gefordert, dass die Migranten das Boot verlassen dürfen - dem kam das Gericht nun nicht nach.

Deutschland soll Migranten aufnehmen

Italiens Innenminister Matteo Salvini hatte noch am Dienstag betont, die Geretteten könnten in Italien nur an Land gehen, wenn sie anschließend von Deutschland oder den Niederlanden aufgenommen würden. Die "Sea-Watch 3" fährt unter niederländischer Flagge. Die italienische Regierung hatte zuvor außerdem gerügt, dass die "Sea-Watch 3" nach der Aufnahme der Migranten nicht Tunesien als nächstgelegenen "sicheren Hafen" angesteuert, sondern eine hunderte Seemeilen lange Fahrt Richtung Italien absolviert habe.

Italien als Mitgliedstaat des Europarats muss sich an die Anordnung aus Straßburg halten. Die Regierung wurde verpflichtet, den Gerichtshof regelmäßig über die Lage auf dem Schiff informieren.

(dpa/af)

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