Vier Angeklagte werden wegen Betrugs mit Coronahilfen verurteilt. Das Gericht betont vor allem die hohe kriminelle Energie, mit der die vier an die Sache herangingen.
Das Landgericht München I hat vier Gastronomen wegen Betrugs mit Coronahilfen zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Mit den insgesamt ausgezahlten 1,7 Millionen Euro hätten sich die Angeklagten persönlich bereichert, erklärte das Gericht am Donnerstag. So hätten sich zwei von ihnen mit dem Geld Luxusautos gekauft.
Die vier mit Gaststätten und in der Eventbranche tätigen Angeklagten hatten umfassende Geständnisse abgelegt, was die Verfahrensdauer auf sieben Verhandlungstage verkürzte und ihnen erhebliche Strafmilderungen einbrachte.
Gastronomen hatten sich Coronahilfen durch Vielzahl von Scheingeschäften erschlichen
Strafverschärfend wertete das Gericht die hohe kriminelle Energie - die Millionenzahlungen hatten sie sich durch eine Vielzahl von Scheingeschäften und Scheinrechnungen erschlichen.
Die Vorsitzende Richterin urteilte, dass aber nicht zugunsten der Angeklagten gewertet werden könne, dass in der Coronapandemie staatliche Überbrückungshilfen vergleichsweise einfach zu erlangen waren. Zudem könne man den Gastronomen nicht anlasten, dass vorgesehene Sicherungssysteme – wie die Einschaltung von Steuerberatern als prüfenden Dritten – teilweise durch eigenes kriminelles Tun unterlaufen werden konnten.
Die Haftbefehle gegen drei der vier Verurteilten wurden nach dem Urteil unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den vierten Angeklagten war schon außer Vollzug. (AFP/ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.