Nach einer heillos missglückten Blondierung bei einem Friseur-Besuch hat das Oberlandesgericht Köln einer Frau 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Klägerin hatte sich im Dezember 2016 in einem Salon blonde Haarsträhnen färben lassen wollen, teilte das OLG am Montag mit. Eine Mitarbeiterin trug ihr dazu eine entsprechende Creme auf. Das Ergebnis war allerdings desaströs: In einem "handtellergroßen Bereich" erlitt die Frau Verätzungen und Verbrennungen. Zudem wächst nach Angaben des Gerichts auf einem Teil des Hinterkopfs kein Haar mehr. Auch bei einem operativen Eingriff sei nicht sicher, ob man die kahle Stelle beheben könne.
Das Landgericht Köln hatte den Inhaber des Salons in erster Instanz zur Zahlung von 4.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Oberlandesgericht hob dieses nun nochmals um 1.000 Euro an. Nach Angaben des Gerichts hatte der Friseur der Frau nach dem Vorfall zunächst lediglich einen Gutschein angeboten. © dpa
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