Es war ein unerwartet klarer Freispruch durch die acht Geschworenen. Ihr einstimmiges Urteil erlangt nun Rechtskraft. Eine Frage ist aber weiter offen: Steht dem Angeklagten eine Haftentschädigung zu?

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Der Freispruch im Mordprozess um den Tod des sechsjährigen Leon, dessen Leiche vor zwei Jahren in einem Fluss in Tirol gefunden wurde, ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft verzichte auf eine Berufung, teilte ein Sprecher der Anklagebehörde in Österreich mit. Das Urteil des Schwurgerichts in Innsbruck sei klar ausgefallen. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit nichts zu rütteln, so der Sprecher.

Vater des Jungen wird einstimmig für unschuldig erklärt

Der 39-jährige Angeklagte war von den acht Geschworenen am Donnerstag einstimmig für unschuldig erklärt worden. Ihm war vorgeworfen worden, seinen geistig beeinträchtigten Sohn Leon im Sommer 2022 in einen Hochwasser führenden Fluss gestoßen und so getötet zu haben.

Der aus Deutschland stammende Mann gab wiederum an, selbst ein Opfer zu sein. Ein Unbekannter habe ihn beim Spaziergang mit seinem Sohn niedergeschlagen. Während es bewusstlos gewesen sei, sei der Sechsjährige aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gefallen. Die Leiche von Leon wurde später auf einer Sandbank gefunden.

Diskussion um Haftentschädigung

Aus Sicht der Geschworenen hat sich der Mordverdacht und der Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat auch durch Gutachten nicht erhärten lassen. Der 39-Jährige hatte 17 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Jetzt muss ein Gericht über eine etwaige Haftentschädigung entscheiden. (dpa/lag)

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