Florian Teichtmeister wurde schuldig gesprochen. Er fasst wegen Herstellung und Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger eine bedingte Haftstrafe aus. Antreten wird er sie wohl nie müssen.
Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen des Besitzes und der Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen schuldig gesprochen worden. Der Schauspieler hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Teichtmeister fasste eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Dazu gab es eine Anordnung zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ein Gutachten hatte dem Schauspieler eine psychische Störung bescheinigt.
Ein Gerichtspsychiater diagnostizierte eine schwere und nachhaltige psychische Störung bei Teichtmeister. Die hohe Rückfallgefahr könne jedoch mit Therapien und engmaschigen Kontrollen gebannt werden, sagte der Experte.
Fünf Jahre Probezeit für Florian Teichtmeister
Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug bedingt nachgesehen. Es gilt für ihn aber eine fünfjährige Probezeit. Teichtmeister muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Wenn er diese Auflagen verletzt, droht ihm die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter.
Erschwerend kam für den 43-Jährigen die große Anzahl an heruntergeladenen Bildern hinzu. Als mildernd wertete der Richter den "ordentlichen Lebenswandel" Teichtmeisters sowie dessen reumütiges Geständnis.
Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Schauspieler ("Die Toten von Salzburg", "Corsage") hatte sich zuvor schuldig bekannt, zigtausende Dateien mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder gesammelt und teils weiterverarbeitet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft zeigte mehr als die Hälfte der rund 76.000 Dateien Kinder unter 14 Jahren.
Zwar wurde dem ehemaligen Ensemblemitglied des Wiener Burgtheaters nicht vorgeworfen, selbst Missbrauchshandlungen fotografiert oder gefilmt zu haben. Er hielt jedoch im Zusammenhang mit den Darstellungen sadistische Fantasien schriftlich fest.
Teichtmeister-Urteil: Schöffensenat beriet sich 40 Minuten
Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
Ursprünglich hätte der Prozess gegen Teichtmeister bereits am 8. Februar stattfinden sollen, wurde jedoch aufgrund von Krankheit verschoben. (ank)
Verwendete Quellen:
- APA
- dpa
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