Seit Juli sind E-Roller in Deutschland offiziell als Verkehrsmittel zugelassen. Mittlerweile stehen die Scooter der Verleiher Lime, Tier und Co. in vielen Städten an jeder Ecke. In Köln glaubte ein betrunkener Nutzer, für ihn gelte die Straßenverkehrsordnung nicht. Die Polizei stoppte ihn.

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In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fiel der Kölner Polizei ein E-Roller-Fahrer auf. Der junge Mann fuhr mit dem Scooter in Schlangenlinien über den Hohenzollernring und zog so die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich, wie "Express" und "WDR.de" berichten.

Der Führerschein ist weg

Als die Polizisten den 21-Jährigen anhielten und einen Alkoholtest durchführten, ergab die Messung einen Wert von 1,1 Promille. Daraufhin beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des Mannes.

Dieser war sichtlich überrascht, schließlich sei er doch "nur" E-Roller und nicht Auto gefahren. Die Polizei wies ihn jedoch darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss genauso wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Autos, geahndet werde.

Betrunken E-Roller zu fahren, ist nicht erlaubt

Das Nutzen eines Elektro-Tretrollers ist also kein Freifahrtschein, um bequem nach Hause zu kommen, nachdem man etwas zu tief ins Glas geguckt hat. Ganz im Gegenteil: Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Dabei drohen Freiheits- oder Geldstrafen.

Verursacht ein betrunkener E-Scooter-Fahrer, einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

Der E-Scooter im Praxistest in Bamberg

E-Scooter erobern die Städte. Nicht jeder ist darüber erfreut und empfiehlt, doch lieber Kalorien als Strom zu verbrennen. Zwei Scooter-Neulinge entdecken in Bamberg jedoch die Vorteile des Platz sparenden und schnellen Gefährts. © BR
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