Ein ehemaliger Amtsleiter steht wegen zahlreicher Kindesmissbrauchsdelikte vor Gericht. So soll er in Live-Chats Kontaktpersonen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen an sehr jungen Mädchen auf den Philippinen aufgefordert haben.
Ein angeklagter Ex-Amtsleiter aus dem Innviertel soll von Jugendlichen einschlägige Fotos und Videos verlangt sowie sich über einen Messenger-Dienst Kindesmissbrauchsdarstellungen verschafft und verschickt haben. Ihm drohen fünf bis 15 Jahre Haft.
Die Staatsanwaltschaft Ried legt dem Mann schweren sexuellen Missbrauch von - meist unmündigen - Minderjährigen zur Last. So soll er in einem Chatroom bzw. via Snapchat Chatpartnerinnen und Chatpartner aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich selbst bzw. an Kindern vorzunehmen. Er soll live zugesehen haben oder sich Bild- und Videomaterial schicken lassen haben. In den Live-Videocalls habe der Angeklagte gegenüber den Minderjährigen auch sexuelle Handlungen an sich selbst durchgeführt und über laut Anklage besonders erniedrigende Praktiken verhandelt.
Taten reichen bis ins Jahr 2019 zurück
Der Angeklagte soll von vornherein gezielt nach Kindern gefragt und einschlägiges Bild- und Videomaterial auch an andere Personen weitergeleitet haben. Die Taten reichen zurück bis ins Jahr 2019. Ende Jänner 2024 wurde der Mann festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt Oberösterreich Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden übermittelt worden waren. Seither ist er in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm fünf bis 15 Jahre Haft. Ein Urteil könnte bereits am Montag gesprochen werden.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis umfasst diverse Straftatbestände. Konkret legt sie dem Mann in zahlreichen Fällen die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen sowie die Vergehen der pornografischen Darstellung minderjähriger Personen - heute spricht man von Kindesmissbrauchsdarstellungen - sowie der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen zur Last. (apa/bearbeitet von nap)
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