Urteil zugunsten von Eva Glawischnig: Die Grünen-Chefin hat einen Tiroler wegen übler Nachrede verklagt. Der Mann wird zu einer Geldstrafe verurteilt - auch, weil ein bereits geschlossener Vergleich scheiterte.
Im Prozess von Grünen-Chefin
Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Angeklagte 400 Euro Entschädigung an Glawischnig zahlen und das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Glawischnig hatte Privatklage gegen einen 57 Jahre alten Tiroler eingereicht. Der Mann hatte auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet. Auf diesem wurden ihr Aussagen zu Asylbewerbern in den Mund gelegt, die sie nicht getätigt hatte.
Früherer Vergleich scheiterte
Im Juli vergangenen Jahres war ein rechtswirksamer Vergleich zwischen beiden Parteien geschlossen worden. Demnach hätte der Mann 400 Euro Entschädigung bezahlen und das Posting widerrufen müssen.
Des Weiteren hätte der Widerruf drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite zu sehen sein müssen. Der Mann hielt sich jedoch nicht an die Vorgaben, weshalb der Vergleich scheiterte. (ms)
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