Die Mitglieder der EU haben sich auf Kompromisse bei neuen Führerscheinregeln geeinigt. Das Ziel ist mehr Einheitlichkeit bei der Vergabe der Fahrerlaubnis.

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Die Regeln für die Führerscheinvergabe in der EU werden weiter aufeinander abgestimmt - allerdings nicht so weitgehend, wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten verständigten sich in der Nacht nach langen Verhandlungen auf Kompromisse, wie die aktuelle polnische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Sie sehen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor, dass alle Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung verlangen oder ein Screening auf Grundlage einer Selbsteinschätzung vornehmen sollen.

Einheitlicher EU-Führerschein geplant

Zudem soll etwa bis spätestens Ende 2030 ein einheitlicher mobiler Führerschein für alle EU-Bürger verfügbar sein, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt hingegen vorerst nicht.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Der noch amtierende deutsche Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) hatte sich in den Verhandlungen in Brüssel gegen Gesundheitstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer eingesetzt. Einer freiwilligen Einführung in Deutschland erteilte er eine Absage.

Die EU schreibt mit der Reform zudem erstmals in allen Mitgliedsländern eine Probezeit von zwei Jahren vor. Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. (dpa/afp/bearbeitet von ng)