Karl-Heinz Grasser wird nicht wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt. In dem Fall geht es weder um den Buwog-Verkauf, noch um die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower, sondern um Grassers Hochzeit mit Fiona Swarovski.
Im Oktober 2005 heiratete der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Wachau. Ein eigens für die Hochzeit mit Swarovski-Erbin Fiona Pacifico Griffini gemeldeter Zweitwohnsitz führte zu Ermittlungen - zuletzt unter Führung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Laut einem Exklusiv-Bericht, den die "Presse" vorab online veröffentlicht hat, war auch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung beteiligt.
Die Hochzeit fand in Weißenkirchen statt. Der damalige ÖVP-Bürgermeister, Anton Bodenstein, half laut "Presse" bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes, an dem Grasser aber nie gewohnt habe. Vielmehr habe er den Ermittlern zufolge den Bürgermeister dazu angestiftet, das Meldegesetz zu verletzen - und damit sein Amt zu missbrauchen. Grasser selbst behauptete, er habe damals oft in Weißenkirchen übernachtet.
Gegen Bodenstein wurde nie ermittelt: Nach Angaben der Zeitung war die Tat längst verjährt, als die Behörden Verdacht schöpften. Bei Grasser lag der Fall anders: Ermittlungen in anderen Fällen - Buwog, Terminal Tower, etc. - hätten die Verjährung verzögert. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
In einer "Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens", die der "Presse" vorliegt, heißt es, Grasser lägen ohnehin "mehrere Straftaten zur Last". Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der Hochzeits-Causa würde sich zudem "voraussichtlich" auf etwaige Strafen in anderen Verdachtsfällen nicht auswirken. Allerdings: "Eine spätere Verfolgung bleibt vorbehalten."
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