In vielen europäischen Metropolen flitzen viele junge Leute schon mit ihnen herum - nun sollen E-Scooter bald auch in Deutschland erlaubt sein. Es gibt aber klare Vorgaben. Und nicht alle sind begeistert.

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In diesem Sommer könnte es voller werden auf Rad- und Gehwegen vor allem in Großstädten. Denn die Zulassung kleiner Tretroller mit Elektromotor in Deutschland rückt näher. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung mit Regeln für den Einsatz der Gefährte. Dabei ist die Sicherheit eine sensible Frage - Experten warnen bereits vor neuen Risiken, wenn bald schon Jugendliche mit den kleinen E-Gefährten losdüsen können. Vorher muss aber erst noch der Bundesrat zustimmen, er entscheidet voraussichtlich am 17. Mai.

DIE FAHRZEUGE: Weil sie einen elektrischen Motor haben, gelten die Flitzer als Kfz, amtlich gesprochen als "Elektrokleinstfahrzeuge". Das erfordert eine Reihe von Vorschriften. Sie dürfen nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde (km/h) haben und nicht mehr. Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben und dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm. Zu bekommen sind die Roller oft für einige Hundert Euro oder mehr. Die Akkus können nach Branchenangaben an Steckdosen geladen werden.

Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die abnehmbar sein darf. Vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine "helltönende Glocke". Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen binnen einer Sekunde in Nullstellung zurückspringen. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Anhänger sind tabu. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte auch in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht?

DIE REGELN: E-Roller, die weniger als 12 km/h schaffen, sollen schon für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein - schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug.

Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach möglichem Maximaltempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - aber nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein. Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben klar Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.

DIE CHANCEN: "E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial", sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der für die Verordnung schon grünes Licht der EU einholte. Zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr seien sie "eine echte zusätzliche Alternative zum Auto". Per E-Scooter könnte es etwa für staugeplagte Großstädter von der S-Bahn oder Bushaltestelle weiter nach Hause oder zur Arbeit gehen.

Auch der Autofahrerclub ADAC erwartet, dass E-Tretroller auf solchen kürzeren Distanzen eine attraktive Alternative zum Pkw sein könnten. Damit könnten sie einen Beitrag für saubere Luft in den Städten leisten. Auch wirtschaftlich dürfte sich ein neues Geschäftsfeld auftun. Verleih-Anbieter stehen schon in den Startlöchern.

E-Roller auf Gehwegen

DIE RISIKEN: Die ganz neuen Verkehrsteilnehmer schaffen neues Konfliktpotenzial. Sorgen richten sich vor allem darauf, dass langsamere E-Roller auf Gehwegen fahren sollen. "Wir befürchten eine weitere Zuspitzung der bereits seit längerem hitzigen Lage im innerstädtischen Straßenverkehr", sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. Die Polizei sei außer Stande, auch rollenden E-Verkehr auf Bürgersteigen zu moderieren und zu kontrollieren. Der ADAC forderte, Auswirkungen auf den Fußverkehr genau zu dokumentieren. Nötig sei dafür eine wissenschaftliche Begleitung.

Auch Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland befürchtet eine wachsende Unfallgefahr auf Gehwegen. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, mahnte: "Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen." Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) will bei der Konferenz mit seinen Länderkollegen an diesem Freitag einen Vorschlag zur Abstimmung stellen, der die Freigabe für Gehwege ablehnt. Jugendliche ab 12 hätten meist nicht genug Straßenverkehrserfahrung, um die oft komplexen Situationen auf Gehwegen mit E-Rollern zu beherrschen.

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE: Der Bundesrat könnte sich noch für Änderungen an der Verordnung stark machen. Dann soll sie möglichst noch im Frühjahr in Kraft treten. Daneben bereitet die Bundesregierung auch Regelungen für andere E-Gefährte ohne Lenkstange vor - das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant Minister Scheuer eine Ausnahmeverordnung. An den Details wird noch gearbeitet.

(dpa/fra)

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