Der Trend zum Vollbart macht auch vor dem Bundesheer nicht halt: Soldaten dürfen sich ab sofort eine Gesichtsbehaarung wachsen lassen.
Das Österreichische Bundesheer hat seine Verhaltensnormen neu geregelt. "Voll- , Oberlippen- , Kinn- und Backenbärte sind erlaubt. Sie sind gepflegt und gestutzt zu halten", zitiert die Austria Presse Agentur (APA) aus der Neuregelung.
Die Genehmigung, einen Bart zu tragen, gilt für alle Soldaten - auch für Grundwehrdiener und Berufssoldaten. Bisher waren nur Oberlippenbärte und Kotletten erlaubt.
Der Kodex schreibt aber weiterhin eine "tägliche Gesichtsrasur der nicht von Bart bedeckten, für Bart infrage kommende Teile von Gesicht und Hals" vor. Das Bundesheer ließ auch via Facebook wissen, dass ein Soldat grundsätzlich rasiert zu sein habe.
Auch für Tätowierungen, Piercings sowie Kopfhörer gelten neue Verhaltensnormen. Der Punkt´ "Körpermodifikationen", der Tattoos und Piercings betrifft, wurde lediglich ausführlicher festgelegt. Neu ist laut APA, dass dezente Kopfhörer in der Freizeit sowie während der Fahrt verwendet werden dürfen. (rs)
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