- Boris Becker ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das teilte die Richterin Deborah Taylor in London mit.
- Becker war vor drei Wochen von einer Jury in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.
- Der Ex-Tennisstar muss seine Strafe unmittelbar antreten, kann allerdings noch in Berufung gehen.
Tiefer Fall einer deutschen Sportikone:
Becker, der seine Strafe unmittelbar antreten musste, kann noch in Berufung gehen. Der sechsmalige Grand-Slam-Sieger war am 8. April von der Jury des Gerichts in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Richterin Deborah Taylor verkündete nun drei Wochen später das Strafmaß, das Becker schwer trifft. Absitzen muss er bei guter Führung mindestens 15 Monate.
Richterin zu Becker: "Sie haben keine Demut gezeigt"
Der frühere Profi habe keine Reue gezeigt, die Schuld nicht anerkannt und versucht, seine Taten und den Bankrott von sich zu weisen, sagte Taylor in der Begründung der harten Sanktion gegen Becker: "Ich erkenne an, dass das Verfahren demütigend für Sie war. Sie aber haben keine Demut gezeigt."
Dietloff von Arnim, Präsident des Deutschen Tennis Bundes (DTB), äußerte sich am Rande des ATP-Turniers in München mitgenommen. "Wenn wir etwas für ihn tun können, werden wir das machen. Er hat viel geleistet für den DTB", sagte von Arnim bei Sky: "Was er auf dem Tennisplatz geleistet hat, wird für immer einmalig sein. Das Urteil ist zu akzeptieren, aber ich bin geschockt."
Nachdem Becker 2017 für insolvent erklärt worden war, soll er unter anderem Besitztümer nicht offengelegt und Schulden verschleiert haben. 1985 hatte er als bis heute jüngster Profi den Rasenklassiker in Wimbledon gewonnen, der Center Court liegt rund 15 Kilometer entfernt vom Gerichtssaal. Nun verändert sich sein Leben erneut durch ein einschneidendes Ereignis in London.
Becker wohnt seit 2012 in London
Konkret geht es um Überweisungen in sechsstelliger Höhe, um den Besitz einer Immobilie in seiner Geburtsstadt Leimen sowie deren Belastung mit einer Hypothek, und um Aktienbesitze, die Becker offenbar nicht angezeigt hatte. In weiteren Punkten, die unter anderem die teils verschwundenen Trophäen des dreimaligen Wimbledonsiegers betrafen, war er freigesprochen worden.
Als der heutige TV-Experte, der seit 2012 in London wohnt und nach dem Schuldspruch der Jury das Land nicht verlassen durfte, am Freitagmorgen vor dem Gerichtsgebäude erschien, herrschte dichtes Gedränge. Kamerateams und Fotografen richteten ihre Objektive auf Becker, der einen grauen Anzug trug und als Mitglied des All England Clubs eine Krawatte in den Wimbledon-Farben Grün und Lila wählte. Wie zuvor im Prozessverlauf wurde er von Lebensgefährtin Lilian De Carvalho Monteiro begleitet, auch Sohn Noah kam in den Gerichtsaal 1 - sie alle hofften auf Milde.
Verteidiger mit drastischen Worten: Prozess habe Beckers Karriere und Leben zerstört
Vor 20 Jahren in München, verurteilt wegen Steuerhinterziehung, war Becker mit einem blauen Auge davongekommen und hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe erhalten. Während die Staatsanwältin Rebecca Chalkley nun am Tag der Entscheidung den Angeklagten erneut scharf anklagte, kämpfte Jonathan Laidlaw in den letzten Worten darum, dass es für Becker noch einmal vergleichsweise glimpflich ausgeht. Ohne Erfolg.
Der Prozess habe seine Karriere und sein Leben zerstört, sagte der Verteidiger und bat die Richterin, die fällige Strafe zur Bewährung auszusetzen: "Er hat buchstäblich nichts." Der Anwalt hatte zuvor in dem Verfahren das "besondere Leben" seines Mandanten seit seinem Triumph als Teenager in Wimbledon beschrieben. Becker sei ein "hoffnungsloser Fall" im Umgang mit Geld, er habe keinen Überblick über seine Besitztümer gehabt, sich auf seine Berater verlassen.
Dafür muss Becker nun teuer bezahlen. Ihm steht die wohl schwerste Zeit seines Lebens bevor. (afp/fra/mf)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.