Ein 14-Jähriger tötet seine Mutter vorsätzlich, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ein Psychiater sagt nun: der Junge war zurechnungsfähig.
Der 14-Jährige, der im vergangenen Sommer in Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt-Land) seine Mutter vorsätzlich getötet haben soll, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Gerichtspsychiater Peter Hofmann in seinem Gutachten, das er nun der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vorgelegt hat.
Behördensprecher Markus Bauer bestätigte der APA am Montag das Einlangen des Gutachtens. Zum Inhalt der Expertise erteilte Bauer keine Auskunft.
14-Jähriger wird wahrscheinlich wegen Mordes angeklagt
Informationen der APA zufolge fand der psychiatrische Sachverständige bei dem seiner Ansicht nach schuldfähigen Burschen auch keine Hinweise auf eine entwicklungsbedingte verzögerte Reife. Letzteres hätte gemäß Paragraf 4 Jugendgerichtsgesetz (JGG) einem Schuldausschließungsgrund gleichkommen können. Damit dürfte einer Anklage wegen Mordes nichts mehr im Wege stehen. Das JGG sieht für Jugendliche in diesem Fall einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.
Zu der Bluttat war es am 22. Juli gekommen, nachdem der Sohn mit seiner Mutter in der Küche in einen Streit geraten war. Die alleinerziehende Frau - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Kindes überfordert gewesen sein. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei "völlig unvorhersehbar" gewesen, hieß es später.
Mutter stirbt an Herzdurchstich
Der 14-Jährige galt als introvertiert, scheu und zurückgezogen. Er soll oft bis in die frühen Morgenstunden am PC gesessen sein und sich mit Computerspielen beschäftigt haben, so auch in der Nacht vor dem inkriminierten Geschehen.
Wie die Obduktion ergab, war die Mutter an einem Herzdurchstich gestorben, der ihr mit einem Küchenmesser beigebracht wurde. Der Sohn hatte die Tat einige Stunden nach dem Geschehen beim polizeilichen Notruf gemeldet. Nach seiner Festnahme gab er eine recht detaillierte Schilderung zum Tatablauf ab, bestritt aber einen Tötungsvorsatz. Er gab zu Protokoll, er habe sich in einer Art "Traumzustand" befunden. © APA
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