Nach dem gemeinsamen Feiern hat ein alkoholisierter Mann seine Partnerin angegriffen. Er schlug, würgte und bedrohte sie mit dem Tod. Ein Passant kam ihr zu Hilfe und alarmierte die Polizei.
Ein Mann hat Sonntagfrüh nach dem gemeinsamen Fortgehen in Wien-Brigittenau auf der Straße auf seine Partnerin eingeprügelt und diese gewürgt und verletzt. Ein Zeuge schritt ein, wurde aber von dem 42-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Der Passant rief die Polizei. Beim Eintreffen der Beamten kniete der Mann auf der am Boden liegenden Frau, schlug wiederholt auf sie ein und bedrohte sie lautstark, sie umzubringen. Dennoch bestritt der alkoholisierte Serbe anschließend die Tat.
Annäherungsverbot
Die Frau wurde durch den Rettungsdienst notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Spital gebracht, aus dem sie inzwischen in häusliche Pflege entlassen werden konnte, berichtet die Polizei am Montag. Ihr Partner war nach der am Sonntag kurz vor 6.00 Uhr verübten Attacke festgenommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft in eine Justizanstalt eingeliefert worden.
Er erhielt Anzeigen wegen des Verdachts der versuchten schweren Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der schweren Nötigung. Außerdem wurden ein Annäherungs- und Betretungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Genauere Einvernahmen der beteiligten Personen waren noch ausständig. (S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Gewaltschutzzentrum Wien: https://www.gewaltschutzzentrum.at/wien/ und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133) (apa/bearbeitet von nap)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.