Vor zwei Jahren hatte Musiker Gil Ofarim schwerwiegende Vorwürfe gegen den Mitarbeiter eines Hotels in Leipzig erhoben. Doch soll sich der Vorfall, der über soziale Netzwerke verbreitet und hohe Wellen geschlagen hatte, nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht zugetragen haben. Ofarim muss sich wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten.
Mehr als zwei Jahre nach Antisemitismusvorwürfen von
Ofarims Anschuldigungen sorgten damals für großes Aufsehen und erhalten angesichts des Krieges im Nahen Osten aktuell ein besonderes Gewicht.
Ofarim ist angeklagt, falsche Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Leipziger Hotels "Westin" erhoben zu haben. Der Musiker schilderte am 5. Oktober 2021 in einem in den sozialen Netzwerken verbreiteten Video, er sei von einem Hotelmitarbeiter beim Einchecken aufgefordert worden, eine Halskette mit Davidstern abzulegen.
Das Video schlug damals hohe Wellen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trug sich der von Ofarim geschilderte Vorfall aber gar nicht zu. Weil der Musiker seine Vorwürfe später auch gegenüber der Polizei wiederholte und zur Anzeige brachte, muss er sich nun wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten.
Das "Westin" leitete nach den Beschuldigungen des Musikers eine Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei ein, die den betreffenden Mitarbeiter nach Hotelangaben entlastete. Auch die Leipziger Staatsanwaltschaft kam nach monatelangen Ermittlungen zu dem Schluss, dass sich der von dem 41-Jährigen geschilderte Vorfall so nicht zugetragen habe und seine Vorwürfe bewusst "wahrheitswidrig" seien.
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Ofarims Anwälte sprechen von "Schauprozess"
Im März 2022 wurde der in München lebende Ofarim angeklagt. Die Ermittlungen gegen den Hotelmitarbeiter wurden hingegen eingestellt. Er nimmt an dem Prozess als Nebenkläger teil.
Abgesehen von den Verleumdungsvorwürfen ist Ofarim auch wegen falscher Versicherung an Eides statt angeklagt. Hintergrund sind zwei Anträge zum Erlass von einstweiligen Verfügungen, mit denen Presseveröffentlichungen untersagt werden sollten. Darin soll Ofarim wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, dass er nicht gesagt habe, dass das von ihm erstellte Video "viral gehen" solle. Die Staatsanwaltschaft hält dies für unwahr.
Dass die Anklage nicht wie üblich bei solchen Vorwürfen am Amtsgericht, sondern am Landgericht erfolgte, wurde mit dem großen öffentlichen Interesse begründet. Ofarims Anwälte sprachen im Vorfeld hingegen von einem "Schauprozess". Sie kündigten an, die Verteidigung werde vor dem Landgericht Leipzig "jeden Stein zweimal umdrehen".
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Mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen geladen
Für das Verfahren, in dem mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen geladen sind, wurden zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 7. Dezember angesetzt.
Ursprünglich sollte der Prozess bereits vor gut einem Jahr beginnen, er wurde aber kurzfristig verschoben. Das Landgericht begründete dies damals unter anderem mit einem von der Nebenklage kurzfristig eingereichten Schadenersatzantrag sowie ausstehenden Entscheidungen über von der Verteidigung eingelegte Rechtsmittel.
Gil Ofarim ist der Sohn des 2018 verstorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim. Der 41-Jährige stand in mehreren Fernsehfilmen und -serien vor der Kamera und veröffentlichte verschiedene Musikproduktionen. (AFP/dh)
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