Seit dem ersten Oktober sorgt hierzulande ein neues Gesetz für Aufruhr: das Verhüllungsgesetz. Doch wie wird es angewandt? Bei vielen Menschen herrscht diesbezüglich Unklarheit. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Schaltragende Fahrradfahrer, berufsbedingte Verkleidungen und Burka: Österreichs Polizei hatte zuletzt mit dem "Burkaverbot" zu kämpfen. Auch in der Bevölkerung herrscht bezüglich dieser Gesetzgebung oft Unklarheit. Welche Regelungen werden beispielsweise zu Fasching angewandt und wann macht die Polizei Ausnahmen?
Welche Arten der Verhüllungen verbietet das Gesetz?
Grundsätzlich gilt das Verbot für alles, was das Gesicht verdeckt. Darunter fällt eine sogenannte Nikab, bei der lediglich die Augen zu sehen sind sowie eine Burka. Hier ist das Gesicht der Frauen komplett verdeckt und auch die Augen mit einem Gitter bedeckt. Das Bußgeld beläuft sich in diesen Fällen auf bis zu 150 Euro.
Doch nicht nur Gesichtsbedeckungen aus religiösen Gründe erlangen die Aufmerksamkeit der Polizei. Offiziell ist nun auch das Tragen von Atemschutzmasken untersagt, solange keine medizinischen oder dadurch bedingten beruflichen Gründe dafür vorliegen.
Was ist erlaubt?
Unter bestimmten Umständen greifen laut einer einer Aussendung des Innenministeriums Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise bei Brauchtumsveranstaltungen oder traditionelle Feste. Das Gesetz macht beispielsweise zu Fasching oder an Halloween eine Ausnahme. Man darf sich also durchaus verkleiden, ohne zu befürchten bestraft zu werden. Einzelfälle will die Polizei aber kontrollieren.
Wie sind die Zukunftsaussichten bei der korrekten Umsetzung des Gesetzes?
Das "Gesetz behutsam, aber konsequent umsetzen" - so soll die Zukunft aussehen laut Michaela Kardeis, der Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit des Landes.
Doch was das im Konkreten für den alltäglichen Umgang bedeutet, ist eine Frage, die bisher in vielen Bereichen noch offen steht.
Ist ein Schal bei Kälte in Angesicht des Gesetzes tragbar?
Für viele stellt sich mit Einbruch der Kälte natürlich die Frage: Gilt ein Schal, den man sich als Kälteschutz um das Gesicht wickelt schon als Verstoß gegen das Gesetz? Das österreichische Innenministerium erteilt dazu eine Erlaubnis aufgrund "witterungsbedingter Umstände" oder als "Schutz vor Frost".
Doch diese Umschreibung trifft auf kontroverse Meinungen, denn wann ist kalt zu kalt? Prinzipiell muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden und sollte primär die Gesundheit und das eigene Wohlbefinden an erste Stelle setzen.
Außerdem kann die Polizei erst bei verweigerter Enthüllung eine wirksame Strafe verhängen. Wird ein Einzelner also von der Polizei angesprochen, seine Verhüllung zu entfernen und geht dieser Aufforderung nach, kann nichts passieren.
Was sind bei Missachtung für Strafen zu erwarten?
Aufgrund der schleierhaften Gesetzeslage können die Strafen bis dato nicht in die Richtung eines Bußgeldkataloges eingeordnet werden, jedoch liegt das höchste Strafgeld bei 150 Euro.
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