Gegen zwei Brüder aus St. Pölten und einen Burschen aus Wien soll wegen des Verdachts auf terroristische Vereinigung Anklage erhoben werden. Die drei Jugendlichen sollen Anhänger der ISPK gewesen sein und sich in Telegram ausgetauscht haben.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat gegen jene drei Burschen Anklage erhoben, die im Zusammenhang mit angeblichen Anschlagsplänen auf die Wiener Regenbogenparade der LGBTIQ+-Community am 17. Juni 2023 in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten und vorübergehend festgenommen worden waren. Ein Attentat stand demnach zwar nicht unmittelbar bevor, die drei Burschen im Alter zwischen 16 und 21 hätten in einer einschlägigen Telegram-Gruppe jedoch "Anschlagspläne erörtert".
Die beim Landesgericht St. Pölten eingebrachte 35 Seiten starke Anklageschrift liegt der APA vor. Sie skizziert das Bild von drei Jugendlichen, die im inkriminierten Tatzeitraum teilweise fast noch Kinder waren. Der Jüngste - ein Wiener Schüler - war damals 14 Jahre alt. Dessen ungeachtet sollen die Angeklagten gewaltbereite Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) beziehungsweise der daraus hervorgegangenen "Islamischer Staat - Provinz Khorasan" (ISPK) gewesen sein und sich in der Telegram-Gruppe "psychology1444" mit Gleichgesinnten ausgetauscht haben.
Anklage: 19-Jähriger wollte Waffen für Terroranschlag erwerben
Neben Propagandavideos und Spendenaufrufen wurden laut Anklage in Chats Anschlagspläne erörtert - ein Ukrainer kündigte etwa an, sich als Selbstmordattentäter in die Luft sprengen zu wollen. Der 19-jährige Angeklagte, ein in St. Pölten lebender Lehrling, stellte der Anklageschrift zufolge "in Aussicht, in der Tschechischen Republik ein Sturmgewehr der Marke AK-47 und ein großes Messer für einen Terroranschlag zu erwerben und einen Anschlag auf die am 17. Juni 2023 in Wien stattfindende LGBTQ-Pride zu verüben".
Der inzwischen 19-Jährige soll zumindest seit März 2022 das IS-Gedankengut verinnerlicht und auf Plattformen wie TikTok und Telegram oder über sein Playstation-Profil nach außen getragen haben, wo er offenbar den IS glorifizierte und dessen Ideologie verbreitete. Er und sein mitangeklagter älterer Bruder sollen den zu einem Selbstmordattentat bereiten Ukrainer wiederholt in dessen Absichten bestärkt und zur Tatumsetzung gedrängt haben. Beide fertigten außerdem Bilder und Videos an, auf denen sie jeweils mit erhobener rechter Hand, mit ausgestrecktem Zeigefinger posierten. Die sogenannte Tauhid-Geste wird von islamistischen Gruppen als Erkennungsmerkmal missbraucht.
Jüngster Angeklagter plante offenbar Reise in IS-Gebiet
Der Jüngste der drei kündigte laut Anklage zwischen 30. Jänner und 2. Februar 2023 - er war damals noch 14 - in einem Threema-Chat an, in ein vom IS, beziehungsweise ISPK, besetztes Gebiet auszureisen, um dort deren Kämpfer zu unterstützen. Er habe sich darüber hinaus "konkret nach Tipps für den Bau von besonders zerstörerischen Sprengsätzen zum Zweck der Verübung eines Sprengstoffattentats sowie nach Tipps für das Zielen mit einer Waffe für das Verüben eines Attentats erkundigt", wird in der Anklageschrift zu dem inzwischen 16-jährigen österreichischen Staatsbürger ausgeführt. Ihm wird folglich auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f StGB) angelastet.
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Er soll sich in weiterer Folge im Internet acht Bombenbauanleitungen besorgt und sich detailliert mit Zündern und Sprengsätzen auseinandergesetzt haben. Dass seine Ausreisepläne, um sich dem IS bzw. ISPK anzuschließen, nicht reine Fantasiegespinste waren, belegen nach Ansicht der Anklagebehörde umfangreiche Dokumente, die er sich im Internet besorgt und abgespeichert hatte. Der zu diesem Zeitpunkt 14-Jährige informierte sich demnach etwa zu taktischem Vorgehen bei Kampfhandlungen, Methoden bei Hinterhalt-Operationen und "Vorbereitungs- und Ausrüstungsempfehlungen für den Mujaheddin-Anfänger", wie ein Dokument betitelt war, das bei den Ermittlungen sichergestellt werden konnte.
Angebliche Anschlagspläne nicht Teil der Anklage
Bekannt wurden die angeblichen Anschlagspläne auf die Vienna Pride 2023 erst am Tag nach der Regenbogenparade, als die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Öffentlichkeit in einer eilig einberufenen Pressekonferenz darüber informierte, einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt zu haben. Auf die drei aufmerksam gemacht worden war die DSN von einem ausländischen Partnerdienst, der Kenntnis von den Inhalten der Telegram-Chats hatte. Die Burschen saßen jedoch nicht lange in Haft - sie wurden wenige Tage nach ihren Festnahmen mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt.
"Der Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen - der angeblich verhinderte Anschlag auf die Pride - ist nicht Gegenstand der Anklageschrift. Selbst die DSN konnte diesen Verdacht in ihren Ermittlungen nicht erhärten", bemerkte Andreas Schweitzer, der Verteidiger des jüngsten Angeklagten, am Mittwochnachmittag gegenüber der APA. Es gebe somit keinen Beweis für konkretisierte Terrorpläne.
Insofern sei er "überrascht", zumal der vermeintliche Anschlagsplan "Anlassfall für den Großeinsatz der Polizei war", sagte Schweitzer. Der Wiener Anwalt betonte darüber hinaus, sein Mandant hätte die St. Pöltner Brüder gar nicht gekannt und insofern nicht gemeinsam mit diesen eine kriminelle bzw. terroristische Vereinigung gebildet.
Schweitzer wird die Anklageschrift, gegen die laut Strafprozessordnung (StPO) 14 Tage ab Zustellung Beschwerde ans Oberlandesgericht (OLG) Wien erhoben werden kann, nicht beeinspruchen. Sollte die Rechtsvertretung der beiden Mitangeklagten ebenfalls auf einen Einspruch verzichten, wäre die Anklage rechtskräftig. Die Hauptverhandlung könnte dann noch im Frühjahr, spätestens im Sommer am Landesgericht St. Pölten stattfinden. (APA/bearbeitet von ng)