Eine 90-Jährige ruft die Polizei und meldet den Tod einer engen Freundin in ihrer Wohnung. Nun steht die Seniorin vor Gericht: Sie soll die 77 Jahre alte Freundin mit einem Kochtopf getötet haben.
Im Streit um das Aufräumen von Einkäufen soll eine heute 90 Jahre alte Seniorin im vergangenen Jahr in ihrer Münchner Wohnung ihre 77 Jahre alte engste Freundin mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt haben. Nun muss sie sich vor dem Landgericht München I verantworten.
Zum Auftakt des Prozesses schwieg die 90-Jährige, nachdem sie im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben wurde, vors Gesicht hielt sie sich einen Aktenordner. Die Seniorin ist wegen Mordes angeklagt und sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Streit unter engen Freundinnen
Die beiden körperlich beeinträchtigten Frauen, die so gut wie keine anderen Kontakte mehr hatten, kannten sich seit mehr als 40 Jahren und sahen sich fast täglich. Die Jüngere, selbst gesundheitlich schon beeinträchtigt, half der Älteren unter anderem beim Einkaufen.
Beim Aufräumen von Einkäufen kam es laut Anklagevorwurf Mitte Juli des vergangenen Jahres zu der tödlichen Auseinandersetzung. Die damals 89-Jährige hatte - so sagte sie selbst beim späteren Notruf bei der Polizei - die 77-Jährigen gebeten, nicht in die äußerst beengte Küche zu gehen. Die Freundin habe sich dem aber widersetzt - und prompt in der Küche mehrere Dinge zu Boden gestoßen, sagte Staatsanwältin Simona Müller.
Freundin sollte "als Bestrafung" sterben
Darüber, dass sich die Jüngere zur Wehr setzte, sei die Ältere in "unbändige Wut" geraten. Sie habe beschlossen, die Freundin "als Bestrafung" zu töten, zu einem Kochtopf gegriffen und mit diesem auf die Jüngere eingeschlagen, die schließlich auf dem Küchenboden liegenblieb.
Zwei Tage später rief die Seniorin die Polizei - und schilderte schon am Telefon den Ablauf des Streits. In der Wohnung fand die Polizei die Tote mit Spuren von Gewalteinwirkungen und nahm die Seniorin fest.
Anwalt spricht von "Handgreiflichkeiten"
Die Verteidigung sieht in der Tat keinen Mord. Es sei zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen, sagt Anwalt Johannes Makepeace. Die Herausforderung in dem Prozess werde sein, den genauen Tathergang zu rekonstruieren – und wie es zu der Tat gekommen sei. (dpa/bearbeitet von amb)