Eine 89-jährige Belgierin wurde des Mordes an ihrer Freundin schuldig gesprochen. Die Täterin fürchtete wegen wachsender Spannungen um Erbschaft.

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Ein Gericht hat eine 89-jährige Belgierin am Freitag wegen Mordes an ihrer besten Freundin schuldig gesprochen. Clara Maes hatte nach Überzeugung des Gerichts in Arlon im Januar 2015 ihre Freundin Suzanne Thibeau erstochen, die sie als ihre Haupterbin eingesetzt hatte. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Ein befreundetes Paar hatte die Leiche der 93-Jährigen in einer Blutlache in deren Haus gefunden. Rasch fiel der Verdacht auf Maes, die Thibeau wenige Stunden zuvor wie jeden Tag besucht hatte. In ihrem Wagen fanden die Ermittler DNA-Spuren des Opfers - die Mörderin hatte sich offenbar bei der Tat mit Blut beschmiert.

Grund des Mordes: Spannungen um Erbschaft

Die kinderlose Witwe Thibeau wollte laut Anklage 70 Prozent ihres Vermögens ihrer Freundin vermachen, zuvor hatte sie Maes bereits 300.000 Euro geschenkt. Zeugen zufolge hatte es vor Thibeaus Tod zunehmende Spannungen zwischen den beiden gegeben, weil sich Maes ständig in das Leben ihrer älteren Freundin eingemischt habe.

Vermutlich habe Maes daher gefürchtet, aus dem Testament der 93-Jährigen gestrichen zu werden, sagte ein Nebenklageanwalt. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. Vor Gericht antwortete sie auf alle Fragen, sie könne sich nicht mehr erinnern.

Nach dem Willen der Staatsanwalt soll die 89-Jährige für mindestens zehn Jahre in Haft. (afp/ari)

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