In Villach kommt es zum ersten strafrechtlich relevanten Vorfall mit einem Horror-Clown: Eine Jugendliche erschreckt sich so sehr, dass sie eine Böschung hinunterfällt und ins Spital eingeliefert werden muss. Die Polizei warnt.

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Eine 16-jährige Kärntnerin ist bei einem Angriff eines Grusel-Clowns verletzt worden. Der Vorfall ereignete sich am Sonntagabend, wie die Polizei mitteilt. Es ist der erste strafrechtlich relevante Vorfall in Kärnten im Zusammenhang mit "Clownsichtungen".

Die Schülerin war gegen 21:30 Uhr in Villach auf den Draubermen für ein Lauftraining unterwegs. Eine als Clown maskierte Person erschreckte sie so sehr, dass sie über die Böschung stürzte.

Die Jugendliche zog sich Verletzungen unbestimmten Grades zu. Sie wurde mit der Rettung ins Landeskrankenhaus Villach gebracht. Gegen die unbekannte Person wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Palette möglicher Delikte ist groß

Was von Maskierten vielleicht als geschmackloser Scherz gedacht sei, könne schnell strafrechtliche Konsequenzen haben, warnte die Polizei.

Zwar sei es grundsätzlich nicht verboten, sich maskiert oder kostümiert im öffentlichen Raum zu bewegen. "Wird dabei aber zusätzlich eine Handlung gesetzt, welche in ihrer Intensität dazu geeignet ist, bei einer anderen Person eine Reaktion - beispielsweise das Verreißen eines Fahrzeuges oder das Hinunterspringen vom Gehsteig - hervorzurufen, ist schon ein strafbarer Tatbestand gegeben", teilte die Landespolizeidirektion Kärnten mit.


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    Ich finde das ganz witzig. Das sind doch nur harmlose Scherzbolde.
  • B
    Leute erschrecken ist okay, aber nur solange niemand verletzt wird.
  • C
    Dieser "Trend" ist mehr als gefährlich.
  • D
    Ich habe dazu keine Meinung.

Die Palette der möglichen Delikte sei groß: von der einfachen Verwaltungsübertretung wie beispielsweise einer Lärmerregung oder Ordnungsstörung bis hin zu einem Strafrechtsdelikt wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung oder gar einer gefährlichen Drohung.

Zeugen sollen sich bei Polizei melden

Die Beamten raten davon ab, Informationen über "Clownsichtungen" in sozialen Medien zu teilen. Dies führe nur zu Verunsicherung. Zudem entbehrten viele der Postings jedweder Grundlage.

Zeugen werden stattdessen gebeten, umgehend die Polizei zu informieren - und sich Details einzuprägen, die helfen, die Tatverdächtigen auszuforschen. (ank)



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