In Stuttgart geht ein Mann mit einem Samuraischwert auf seinen ehemaligen Mitbewohner los und verletzt ihn tödlich. Nun muss er dafür 14 Jahre in Haft. Doch die Frage nach dem Grund für die Tat ist weiterhin offen.
Ein Mord auf offener Straße, vor Zeugen und kaltblütig: Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart ist der Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter ordnete am Montag zudem die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der 31-Jährige hatte seinen ehemaligen Mitbewohner im Juli vergangenen Jahres mitten in einer Hochhaussiedlung brutal getötet. Die Tochter des Opfers hatte die Tat aus nächster Nähe beobachtet und später vor Gericht den Tathergang geschildert.
Demnach habe der Mann vor der Haustür auf ihren Vater gewartet und diesen nach einem kurzen Gespräch mit dem Schwert erstochen. Die Attacke bezeichnete der Richter als "schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat". Bei der Straftat habe der 31-Jährige mit "absolutem Vernichtungswillen" zugeschlagen.
Attacke mit Samuraischwert: Motiv für Gewalttat ist weiterhin unklar
Während die Beweise unter anderem wegen Handyvideos eindeutig waren, blieb das Motiv auch nach den Zeugenaussagen unklar. Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingeordnet.
Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäußert. Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist.
Die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung war im Vorfeld der Urteilsverkündung groß: Während die Anklagevertreterin 13 Haft wegen Mordes und die Unterbringung in einer Psychiatrie forderte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch und eine Therapie aus, weil der Angeklagte schuldunfähig gewesen sein soll, als er zuschlug.
Die Nebenkläger plädierten dagegen auf die härteste mögliche Strafe: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen. (dpa/thp)
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