Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Oberösterreich wird gelockert. Ab Freitag gelten die Bundesvorgaben. Dennoch ist die Vorschriften-Liste lang.
Ab Freitag gelten auch in Oberösterreich die Bundesvorgaben zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Damit wird zum Start des Corona-Ampelsystems kommende Woche eine österreichweit einheitliche Regelung geschaffen.
Das Land habe sich dazu nach Prüfung durch seine Experten entschlossen, verkündeten LH Thomas Stelzer und LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP) am Mittwoch.
Reaktion auf steigende Infektionszahlen
Die strengeren Vorschriften, wonach eine Mund-Nasenschutz-Pflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen bestand, galten seit 9. Juli. Damit wurde auf steigende Infektionszahlen im Bundesland reagiert.
Doch nun sei es sinnvoll, eine bundesweit einheitliche Vorschrift zu haben. "Damit das Ampelsystem, die damit verbundene Risiko-Einstufung und dementsprechende Maßnahmen funktionieren, ist es sinnvoll, eine bundesweit gleiche Ausgangslage zu schaffen", betonten Stelzer und Haberlander.
Königswieser: Maske sinnvoll, um vor Coronainfektion zu schützen
"Gemeinsam mit Hände-Hygiene und Abstand halten ist der Mund-Nasen-Schutz als Schutz vor Coronainfektionen wirksam und leicht umsetzbar. Der Übergang zur österreichweiten Regelung ist aus epidemiologischer Sicht nun gut vertretbar", sagt Tilman Königswieser, Mitglied im Corona-Board.
"Die Maske kann beziehungsweise soll aber - unabhängig von der gesetzlichen Regelung - immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann", begründete er die Einschätzung der Experten.
In den Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung bleibe die Maskenpflicht in Zonen mit hoher Kundenfrequenz und Parteienverkehr oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, aufrecht, hieß es.
Hier ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend
Darüber hinaus ist ein Mund-Nasen-Schutz ab Freitag verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz), in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen. In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
Und: im Lebensmitteleinzelhandel (zum Beispiel Bäckerei, Fleischerei, Konditorei), in Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, in Bankfilialen, in Postfilialen sowie bei Postpartnern. Ebenso bei Dienstleistungen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Plexiglasscheibe) vorhanden sind, bei Demonstrationen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Österreichweite Ausdehnung der Maskenpflicht vorerst kein Thema
Eine österreichweite Ausdehnung der Maskenpflicht war laut Regierungskreisen zumindest vorerst noch kein Thema. Die Lage werde natürlich ständig evaluiert.
Am kommenden Mittwoch findet jedoch der erste Ministerrat nach der Sommerpause statt, dort könnten dann je nach Entwicklung der Zahlen durchaus weitere Maßnahmen verkündet werden. In Frankreich wurde die Pflicht zur Maske beispielsweise ausgedehnt und gilt ab 1. September auch am Arbeitsplatz. © APA
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