Die Corona-Ampel in Österreich zeigt erstmals die Farbe Rot: In vier Bezirken in Oberösterreich, Salzburg und Tirol. Betroffen von der Maßnahme sind Wels Stadt, Hallein sowie Innsbruck Stadt und Land.
Angesichts der sich ausweitenden Pandemie hat Österreich erstmals seine Corona-Ampel für vier Bezirke in drei westlichen Bundesländern auf Rot gestellt. Betroffen seien Wels Stadt in Oberösterreich, Hallein in Salzburg sowie Innsbruck Stadt und Innsbruck Land in Tirol, wie die Nachrichtenagentur APA am Donnerstagabend nach einem Treffen der zuständigen Expertenkommission berichtete. Für diese Bezirke bestehe ein sehr hohes Risiko, hieß es. Innsbruck-Land und Hallein grenzen an Bayern.
In weiteren 17 Bezirken ist die Risikoeinschätzung nunmehr hoch, die Ampel wurde daher neu auf Orange geschaltet. In zwei davon - St. Veit an der Glan in Kärnten und Steyr Stadt in Oberösterreich - stellte die Kommission die Ampel gleich von Grün auf Orange. In 13 Bezirken ist die Risiko-Einschätzung für eine Infektion nunmehr mittel (gelb) statt bisher gering (grün). Zurückgestuft wurden nur drei Bezirke, allesamt in Niederösterreich: Melk und Scheibbs von Orange auf Gelb und Lilienfeld von Gelb auf Grün.
Auch andere Indikatoren deuten darauf hin, dass sich das Coronavirus weiter in Österreich ausbreitet und die Lage zunehmend bedenklich wird. Erstmals seit dem Frühjahr wurde wieder eine Gemeinde unter Quarantäne gestellt, nämlich Kuchl im nun roten Bezirk Hallein. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte am späten Nachmittag zahlreiche weitere Einschränkungen an, die zu einem Gutteil bereits am Freitagabend in Kraft treten werden.
Distance Learning ab der neunten Schulstufe
So wird im Bundesland die Registrierungspflicht für Gastronomiebetriebe eingeführt. Zudem wird in Ampel-"orangen" und "roten" Bezirken die Schulampel auf "orange" gestellt und damit ab der neunten Schulstufe auf Distance Learning umgestellt. Auch das Distance Learning an Fachhochschulen und Universitäten werde ausgeweitet, so Platter, der aber gleichzeitig auf die Autonomie und Eigenständigkeit der Einrichtungen verwies.
In besonders sensiblen Bereichen wie Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe sind zudem künftig lediglich zwei Besucher pro Tag erlaubt. Zusätzlich werden die Hygienebestimmungen erhöht. Publikumsveranstaltungen dürfen nur mehr mit zugeteilten Sitzplätzen mit maximal 250 Personen abgehalten werden, der Getränke-Ausschank wird untersagt.
Die Teilnahme an Beerdigungen wird künftig auf 100 Menschen beschränkt. Auch Vereinsaktivitäten bleiben von den neuen Maßnahmen nicht unberührt: Die Aktivitäten werden auf den "eigentlichen Vereinszweck" beschränkt - damit muss etwa die Kantine nach einem Fußballspiel geschlossen bleiben. Das Gros der Maßnahmen gilt ab Freitagabend, die Gastro-Registrierungspflicht und die neuen Schulregelungen ab kommenden Montag. Gültig sind sie vorerst für drei Wochen.
Auch das Land Salzburg kündigte eine Reihe von Maßnahmen an, um die stark gestiegene Zahl an Covid-19-Neuinfektionen im Bundesland in den Griff zu bekommen. Am härtesten davon ist die Gemeinde Kuchl im Tennengau (Bezirk Hallein) betroffen, in der sich die Situation zuletzt zugespitzt hat. Sie wird unter Quarantäne gestellt. Aber auch in den anderen Bezirken des Landes gelten ab kommenden Samstag zum Teil erhebliche Einschränkungen.
In Kuchl wird Ein- und Ausreise untersagt
In Kuchl wird die Ein- und Ausreise untersagt, Ausnahmen gibt es nur mehr für die Versorgung mit Lebensmitteln oder Heizmaterial, für Einsatzfahrzeuge und für Pendler, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Innerhalb der Gemeinde müssen Gastronomie und Hotellerie zusperren. Handels- und Dienstleistungsgeschäfte bleiben für Gemeindebürger offen. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen wie beim Lockdown im Frühjahr - mit den bekannten Ausnahmen Bewegung im Freien, Nachbarschaftshilfe und Einkäufe.
Darüber hinaus wird das im Tennengau in Kraft getretene Verbot privater Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums auf ganz Salzburg ausgedehnt. Zudem wird in dem Bundesland eine Registrierungspflicht für die Gastronomie eingeführt. Die Sperrstunde um 22.00 Uhr bleibt aufrecht, ausgenommen sind weiterhin Gäste in der Hotellerie. Zudem dürfen landesweit nicht mehr als 100 Personen zu Begräbnissen kommen.
Das Land führt weiters ein Veranstaltungsverbot ein, wenn es keine zugewiesenen Sitzplatze gibt - egal ob Indoor oder Outdoor. Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen wird dabei verboten. Im Tennengau, Flachgau, Pongau und in der Stadt Salzburg werden alle Schüler ab der 9. Schulstufe auf Home Schooling umgestellt. Das sieht laut Haslauer die Bildungsampel so vor, die heute auf Orange gestellt werden wird. Auch die beiden Fachhochschulen in Kuchl und Puch stellen auf "Distance Learning" um. Die Maßnahmen werden ab Samstag, 17. Oktober, 0.00 Uhr bis vorerst bis 1. November, 24.00 Uhr, gelten. (apa) © APA
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