- In Österreich gilt ab November die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
- Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, sollen mehrere hundert Euro Strafe zahlen müssen.
- Es gibt aber auch Jobs, die von der allgemeinen Pflicht ausgenommen werden.
Am 1. November tritt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Ab diesem Tag müssen Beschäftigte nachweisen können, dass sie geimpft, regelmäßig getestet oder von COVID-19 genesen sind, wie die Regierung am Mittwoch bekanntgab. Dies gilt nicht für Menschen, die keinen Kontakt zu Kolleginnen oder Kollegen haben - zum Beispiel Lkw-Fahrer.
Gesundheitsbehörden sollen die Einhaltung der neuen Regel mit Stichproben überprüfen. Bei fehlenden 3G-Nachweisen drohen Verwaltungsstrafen von 500 Euro für Arbeitnehmer und 3.600 Euro für Arbeitgeber, sagte Arbeitsminister Martin Kocher von der konservativen ÖVP.
Er hoffe jedoch, dass mit innerbetrieblichen Vereinbarungen sowie mit der Möglichkeit von Homeoffice für Menschen ohne Corona-Nachweis solche Strafen verhindert werden können, sagte er nach einer Regierungssitzung.
Inzidenz ist in Österreich zuletzt wieder gestiegen
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprach von einem weiteren Schutzmechanismus gegen das Coronavirus. "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss", sagte er. Die neue Regelung soll in den kommenden Tagen als Verordnung veröffentlicht werden.
Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz wochenlang unter 150 verharrt war, stieg sie in den letzten Tagen an und erreichte zuletzt 183. Knapp 62 Prozent der Gesamtbevölkerung hat einen vollen Impfschutz gegen COVID-19. (dpa/thp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.