- Die Bundesregierung nimmt weitere 800 Millionen Euro in die Hand, um für Impfstoff gegen das Coronavirus zu sorgen.
- Die Impfdosen kommen aber erst 2022/23.
Österreich deckt sich mit Impfstoff ein. Die Regierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat den Kauf von 42 Millionen zusätzlichen Impfdosen für die Jahre 2022/2023. Dafür nimmt sie 800 Millionen Euro in die Hand mit der Option auf Aufstockung.
Der gesamte Kostenrahmen für die bisher gekauften und bestellten 72,5 Millionen Dosen beträgt damit 1,2 Milliarden Euro. Darüber hinaus beschließt die Regierung weitere Details für den Grünen Pass, sagte Kanzler
35 Millionen Dosen entfallen auf Pfizer-Biontech
Impfdosen, die nicht gebraucht werden, können entweder weiterverkauft oder im Rahmen multilateraler Hilfsprogramme gespendet werden. Die zusätzlichen Kosten werden aus dem Corona-Krisenfonds bedeckt.
Von den zusätzlichen 42 Millionen Dosen entfallen 35 Millionen auf Pfizer-Biontech, 3 Millionen auf Moderna und 4 Millionen auf Johnson & Johnson. Aktuell geht man davon aus, dass nach der ersten Immunisierung weitere Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden, gegebenenfalls auch mit an neue Varianten angepassten Impfstoffen, sagte Kurz.
"Einerseits ist noch nicht bekannt, wie lange der Impfschutz nach der Grundimmunisierung letztendlich anhält. Andererseits ist derzeit auch unklar, ob und in welchem Ausmaß zukünftig weitere Impfungen auf Grund neuer Varianten von SARS-CoV-2 notwendig sein werden, um weiter und dauerhaft einen optimalen Impfschutz zu bieten", heißt es im Ministerratsvortrag.
Kurz: "Alles, was wir kaufen können, kaufen wir"
"Alles, was wir kaufen können, kaufen wir", sagte Kurz. Was den Grünen Pass betrifft, bekräftigte der Kanzler neuerlich, dass er nicht rasch einheitliche europäische Regelungen erwarte und Österreich daher eigene brauche. Bis Mitte Mai werden bereits mehr als 3,5 Millionen Österreicher eine erste Teilimpfung erhalten haben.
Die wachsende Immunisierung der Bevölkerung ermögliche es, mit 19. Mai Öffnungsschritte umzusetzen. Bis zum Sommer sollen alle in Österreich lebende Menschen die Möglichkeit haben, zumindest eine Teilimpfung zu erhalten.
Darüber hinaus werde das Testangebot laufend ausgebaut und entsprechend dem Stand der Wissenschaft adaptiert. So sollen zukünftig auch Antigentests zur Eigenanwendung zur Anwendung kommen.
Im Einzelfall können Antigentests zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte für Gäste als Eintrittstest anerkannt werden, diese sind jedoch lediglich für die Dauer des einzelnen Aufenthalts gültig. Zudem wird das Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" für Beschäftigte im Tourismus für die Sommersaison 2021 (1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2021) fortgesetzt.
Reisen innerhalb der Union sollen erleichtert werden
Auf europäischer Ebene haben sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, Reisen innerhalb der Union durch sogenannte Digital Green Certificates zu erleichtern. In Österreich werden diese Zertifikate unter dem Namen Grüner Pass eingeführt. Bis zum Sommer soll der Grüne Pass europaweit gelten, davor gibt es eigene Regeln in Österreich.
Der Grüne Pass ist der Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses mittels QR-Code auf Papier oder in digitaler Form. Die entsprechende Rechtsgrundlage im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz kann aber erst frühestens mit 4. Juni in Kraft treten.
Bis dahin werden als Nachweise - wie bereits in der Vergangenheit - behördlich anerkannte negative Testergebnisse, ein Absonderungsbescheid sowie die Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass oder Ausdruck aus dem e-Impfpass akzeptiert.
Die Teilnahme am Grünen Pass wird freiwillig erfolgen. Neben dem Angebot einer Bestätigung mittels QR-Code wird die Vorlage eines Papiernachweises in Kombination mit einem amtlichen Ausweis innerhalb Österreichs weiterhin möglich sein.
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Informationen zum Grünen Pass
Alle Zertifikate des Grünen Passes sollen über Gemeinde- und Bezirksämter sowie Bezirksverwaltungsbehörden kostenlos zur analogen Verwendung auf Papier ausgedruckt werden. Weitere Möglichkeiten, etwa die Übermittlung von Impfzertifikaten durch Apotheken beziehungsweise Hausärzte werden in enger Abstimmung mit den Bundesländern, Gemeinden und Städten, sowie der Sozialversicherung und der Ärzte- und Apothekerkammer geprüft.
Digital können die Zertifikate über gesundheit.gv.at abgerufen werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist voraussichtlich eine Handy-Signatur (Bürgerkarte gemäß E-Government-Gesetz) notwendig.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zum Grünen Pass werden laufend geprüft. So ist geplant, dass das Zertifikat (QR-Code) auch über die E-Impfpass-App abgerufen werden kann.
Die Prüfung der Zertifikate kann durch Ablesen der aufgedruckten Informationen oder mittels digitaler Prüfung des QR-Codes erfolgen. Dies kann beim Eintritt etwa über die GreenCheck App, die eigens zu diesem Zweck von der Sozialversicherung entwickelt wird, erfolgen.
Eine eigene "Grüner Pass" App kann voraussichtlich auch von Nutzern zum sicheren Abrufen der Zertifikate verwendet werden, in dem mit der App die Kartennummer auf der Rückseite der e-card gelesen wird. © APA
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