- Die Impfpflicht für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix.
- Die Regelung gilt ab dem 1. September und betrifft auch Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegerschulen.
Die Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix. Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung nach Angaben vom Mittwoch Voraussetzung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt. Die Regelung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studenten, wurde betont.
Wien, Steiermark und Burgenland wollen nachziehen
Eine entsprechende Information wurde schon jetzt an die Klinikstandorte versendet, um allen Bewerberinnen und Bewerbern "ausreichend Zeit für eine Immunisierung" zu geben, wie es hieß. Als Ziele der Maßnahme gelten Eigen-, Kollegen- und Patientenschutz.
Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt. In Wien soll es die Impfpflicht auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten geben. Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus. (apa/fra) © APA
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