Die Eindämmung und die weitere Ausbreitung des Coronavirus ist aktuell das größte Problem unserer Gesellschaft. Dabei könnte sogar die Auswertung von persönlichen Daten auf unseren Mobilfunktelefonen ein hilfreiches Mittel sein.
In der digitalisierten Welt hinterlässt jeder eine Vielzahl von persönlichen Daten. Häufig verbietet es der Datenschutz, diese Informationen zu nutzen. Das ist oft schade, denn es gibt Zwecke, für die so mancher seine Daten vielleicht gerne teilen würde. Denken wir an die Pandemiebekämpfung.
Das Robert-Koch-Institut könnte etwa Bewegungsdaten aus Mobiltelefonen gut verwenden, um Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen zu ermitteln, um dessen Ausbreitung zu verlangsamen.
Coronavirus: Auf den Datenschutz kommt es an
Ob der Staat einen derart intensiven Zugriff auf die Telekommunikationsdaten anordnen dürfte, ist datenschutzrechtlich zu bezweifeln. Aber jeder Einzelne könnte seine Überwachung doch erlauben, um durch seine "Bewegungsdatenspende“ einen Beitrag zur Volksgesundheit zu leisten.
Entscheidend ist dann, dass gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen und die Daten nur zu den erlaubten Zwecken genutzt werden. Dazu müsste die Erhebung und Verarbeitung der Daten staatlich reglementiert und organisiert werden.
Daten nach Pandemie löschen
Es müsste klargestellt werden, wer zu welchen Zwecken Zugriff auf die Daten hat und, dass sie nach dem Ende der Pandemie gelöscht oder zu statistischen Zwecken oder für die Schaffung eines Warnsystems mit entsprechender Einwilligung weiterverwendet werden dürfen.
Diese Aufgabe könnte ein Datentreuhänder übernehmen, der als "Sachwalter der Privatsphäre" die Datenspenden organisiert. Der Staat kann das selbst übernehmen oder die Aufgabe einem privaten Treuhänder überlassen, der nach engen Regeln Rechenschaft über die Verwendung der Daten geben müsste.
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