Erst am Mittag war das nächtliche Alkoholverbot in München in Kraft getreten. Kurze Zeit später erklärte das Münchener Verwaltungsgericht das Verbot für unverhältnismäßig. Die Regelung bleibt aber vorerst trotzdem in Kraft.

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In München wurde das nächtliche Alkoholverbot für den öffentlichen Raum nach einer Klage wieder gekippt. Das Verwaltungsgericht erklärte das Verbot in einem Eilverfahren für unverhältnismäßig. Trotzdem bleibt die Regelung vorerst in Kraft - das Verbot ist erst einmal nur für den Kläger aufgehoben. Die Stadt will gegen die Entscheidung des Gerichts juristisch vorgehen.

Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen war am Freitag nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überschritten und lag bei 35,27. "Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben", sagte ein Sprecher der Stadt.

Alkoholverbote auch in Bamberg und Nürnberg

Auch in anderen bayerischen Städten gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen.

In Bamberg und Nürnberg ist es in Teilen der Altstadt bereits verboten, an den Wochenenden abends Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. (dpa/ank/fra)

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