Celle/Berlin - Vor chirurgischen Eingriffen müssen Patienten ausreichend über Risiken aufgeklärt werden. Dabei genügt es, wenn mit dem Patienten erörtert wurde, inwiefern sein Verhalten den Erfolg eines Eingriffs gefährden kann. Einen entsprechenden Beschluss hat das Oberlandesgerichts Celle gefasst (Az.: I U 52/22), auf den die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall mussten einem Mann Zahnprothesen eingesetzt werden. Ihm wurde vorab mitgeteilt, dass Alkohol- und Nikotinkonsum die Einheilung der Prothese verschlechtern können. Als der Heilprozess ausblieb, klagte der Patient - es habe an Aufklärung gemangelt.
Der Mann argumentierte, er sei nicht über das allgemeine Risiko des Misserfolges aufgeklärt, sondern nur auf sein Verhalten hingewiesen worden. Das grundsätzliche Risiko eines Misserfolges sei ihm nicht klar gewesen.
Hinweis auf "spezifische Risiken" genügt
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar könne man nicht davon ausgehen, dass "jedem Patienten klar ist bzw. klar sein sollte, dass chirurgische Leistungen nicht grundsätzlich immer gelingen müssen", heißt es in dem Beschluss.
Doch der Patient habe von dem Risiko eines Misserfolgs wissen müssen, da dieses im Zusammenhang mit seiner Lebensführung zur Sprache kam. Er habe von dem "möglichen Risiko des Fehlschlags" ausgehen müssen, selbst wenn er das Rauchen einstellen würde.
Das Gericht sah daher kein Aufklärungsdefizit. Es habe genügt, den Mann auf die spezifischen Risiken hinzuweisen. © dpa
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