Wer zu einem Unfall hinzukommt ist gesetzlich verpflichtet, zu helfen. Ein Unterlassen der Hilfe ist strafbar. Trotzdem wird oft keine Hilfe geleistet – aus Angst, etwas falsch zu machen oder weil Zuschauen interessanter und bequemer ist. Eine gefährliche Einstellung. Wie man sich bei Unfällen stattdessen verhalten sollte, erklären die Experten des ÖAMTC.

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Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin des ÖAMTC kennt das Problem genau: "Fast jeder hat Angst davor, einmal in die Situation zu kommen, bei einem Verkehrsunfall helfen zu müssen", sagt sie. "Dabei sind gerade die Ersthelfer besonders wichtig, denn je schneller und effektiver geholfen wird, desto besser sind die Überlebenschancen der Unfallopfer." Doch auch, wenn es nicht um Leben oder Tod geht, sind Helfer wichtig: die Unfallbeteiligten stehen unter Schock, sind zum Teil selbst verletzt und oft nicht in der Lage, die Situation richtig einzuschätzen und die nötigen Rettungsmaßnahmen zu setzen. Und genau diese Aufgaben können Ersthelfer übernehmen: die Unfallstelle absichern, sich einen Überblick verschaffen und einen Notruf mit möglichst genauen Angaben absetzen.

Absichern - Personen bergen - Rettungskräfte informieren

"Für den Ersthelfer muss jedoch die eigene Sicherheit an erster Stelle stehen", sagt Seidenberger. Grundsätzlich wird immer zuerst die Warnblinkanlage eingeschaltet und durch Aufstellen eines Pannendreiecks die Unfallstelle gesichert.

Die ÖAMTC-Juristin Martina Schlegel-Lanz weist darauf hin, dass ab Verlassen des eigenen Fahrzeuges eine Warnweste getragen werden muss. Das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erhöht die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit des Helfers.

Als nächstes werden Verletzte in Sicherheit gebracht. Besonders auf Autobahnen müssen Unfallopfer möglichst von der Fahrbahn weggebracht werden. Ein weiterer Aufenthalt in den Unfallfahrzeugen kann – auch für unverletzte Personen - gefährlich sein. Danach wird der Rettungsdienst verständigt. Unter 133 gelangt man in die Polizeizentrale, die dann alle weiteren Einsatzkräfte mobilisiert. Je detaillierter ein Helfer Auskunft geben kann, desto effizienter kann der Einsatz der Rettungskräfte organisiert werden.

Bis zum Eintreffen der professionellen Hilfe werden nun Verletzte versorgt. § 95 StGB regelt die generelle gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung. Eine Unterlassung ist mit sechs Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Einzig die eigene Gefährdung oder ähnlich gelagerte persönliche Interessen werden als legitime Unterlassungsgründe erachtet.

Die wichtigsten Schritte bei der Ersten Hilfe

Liegt eine Person reglos auf der Straße, muss überprüft werden, ob sie bei Bewusstsein ist. Das geschieht durch lautes Ansprechen und leichtes Schütteln. Trägt die Person einen Helm, so werden Visier und Kinnriemen geöffnet und der Helm vorsichtig nach hinten abgezogen, wobei der Nacken mit einer Hand gestützt wird. Dann werden Atemwege überprüft und freigemacht: bei normaler Atmung wird der Verletzte in stabile Seitenlage gebracht; ist keine Atmung feststellbar, werden Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet: Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung.

Stark blutende Wunden werden fest verbunden. Wichtig ist, mit den Verletzten zu sprechen, um ihnen das Gefühl zu geben, dass jemand da ist, der sich um sie kümmert. Außerdem hilft eine Rettungsdecke, sie vor Kälte zu schützen und vermittelt ein wenig Geborgenheit.

"Ersthelfer sollten durchaus versuchen, auch andere Verkehrsteilnehmer anzuhalten und um Mithilfe zu ersuchen", rät Marion Seidenberger. "So lässt sich die Ersthilfe viel leichter durchführen." Im Internet kann man sich zudem eine Erste-Hilfe-Karte mit den wichtigsten Punkten für unterwegs herunterladen.

Jeder hat bereits einmal einen Erste-Hilfe-Kurs besucht und sollte wissen, was zu tun ist. Ist das nicht der Fall, dann ist es an der Zeit, seine Kenntnisse aufzufrischen! Denn jeder kann unverhofft bei einem schweren Unfall verletzt werden und hängt sein Leben dann von der Entschlossenheit und den Kenntnissen der Ersthelfer ab.

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