Hannover (dpa/tmn) - Ob unfreiwillige Geldwäsche, Zahlungen an falsche Microsoft-Techniker oder Überweisungen an Liebesschwindler: Opfer von Internet-Betrugsmaschen, die Geld durch Bargeldtransfers via Western Union verloren haben, können noch bis zum 12. Februar Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen.

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Darauf weist das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hin. Voraussetzung sei, dass das jeweilige Delikt zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 19. Januar 2017 begangen worden ist. Hintergrund sind Ermittlungen diverser US-Behörden und des US-Justizministeriums gegen Western Union.

Sie hätten dazu geführt, dass der Bargeldtransfer-Anbieter Betrugsopfern nun Entschädigungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen US-Dollar (rund 479 Millionen Euro) zahlt. Ein Teil der Geschädigten hat dem LKA zufolge bereits Post von der mit der Verwaltung der Entschädigungen beauftragten Kanzlei Gilardi erhalten. Alle anderen könnten ihren Anspruch noch bis zur genannten Frist via Online-Formular anmelden. Die anschließende Prüfung dauere den Angaben zufolge bis zu einem Jahr.   © dpa

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