Zwar hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, Österreich will sie vorerst aber dennoch nicht aussetzen.
Das Justizministerium will bezüglich der Vorratsdatenspeicherung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) warten. Zwar sei die Richtlinie nun rückwirkend nicht mehr gültig, in Österreich blieben die gesetzlichen Regelungen aber vorerst weiter in Kraft, teilte das Ministerium mit.
Österreich habe die Richtlinie "sehr maßhaltend umgesetzt". Deshalb beträfen die Kritikpunkte des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gleichzeitig die österreichische Umsetzung.
Während in der EU-Richtlinie beispielsweise Bestimmungen fehlen, die gewährleisten, dass sich Eingriffe auf das absolut Notwendige beschränken, hat in Österreich die Strafverfolgung schon jetzt nur unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, auf Vorratsdaten zuzugreifen: Ein Betroffener muss einer vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Die Richtlinie enthält auch keine Regeln über den Zugang nationaler Behörden zu den Daten sowie deren Nutzung. In Österreich braucht es vor einer Abfrage seitens der Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Bewilligung. Zudem prüft ein Rechtsschutzbeauftragter die Anordnung.
Der EuGH hatte die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstagvormittag gekippt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter. Sie sehen das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletzt.
Der Fachverband Telekom/Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigte sich erfreut über das Urteil. "Es ist wenig überraschend, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Umso erfreulicher sind nun die klaren Worte des EuGH", lobte Fachverbandsgeschäftsführer Philipp Graf.
Zu hoffen sei jedenfalls auf ein rasches Urteil des österreichischen Höchstgerichts, um klare Rahmenbedingungen für die Telekomwirtschaft zu schaffen. Dabei sollten die Kosten erstattet werden, die Betreibern für die Einrichtung der Vorratsdatenspeicherung entstanden seien. "Die Betreiber hatten keinerlei Nutzen oder gar Zugriff auf diese Daten, sondern nur erheblichen Aufwand für die Speicherung und Beauskunftung", sagte Graf.
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