Berlin (dpa/tmn) - Wer Smartphones und andere Unterhaltungselektronik im Netz bestellt, kann sie nach Erhalt testen - und bei Nichtgefallen zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Mehr zum Thema Digitales

Das Antesten hat aber Grenzen. Beim Smartphone kann man etwa telefonieren, ein paar SMS verschicken oder die Menüstruktur erforschen. Wer dann mit dem Gerät nicht klarkommt, kann es wieder ordentlich einpacken und unter Hinweis auf das Widerrufsrecht an den Händler zurücksenden.

Nutzt man ein Gerät aber für mehr als nur einen kurzen Test - etwa indem man Software aufspielt, Schutzfolien aufklebt oder andere Veränderungen vornimmt - wird die Rückgabe etwas schwieriger. Zwar verliert man nicht sein Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann sich aber einen eventuellen Wertverlust des Geräts erstatten lassen.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.